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Frage von Dietmar J. •

Frage an Martin Burkert von Dietmar J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Burkert,

immernoch sind Geschädigte mit Personenschäden nicht durch die KFZ-Haftpflicht finanziell abgesichert. Vermutlich gibt es bis heute keinen einzigen Schadensfall, der korrekt nach Vertrag und Gesetz reguliert wurde! Dies, obwohl Rechts- und Versicherungswirtschaft gut verdienen, Assekuranzen lt. Dokumentation "Versichert und verschaukelt" ihren Spitzenkräften sogar Luxusbordellbesuche spendierten.

Nachdem ich die Ursachen und Wirkungskomponenten dieser gesellschaftlichen Entgleisung kenne, würde ich gerne von ihnen als Vorsitzendem des Verkehrsausschusses wissen, warum Volksvertreter nichts dagegen unternehmen, daß schuldlos schwer Geschädigte mit Personenschäden finanziell nicht abgesichert sind durch die Zwangshaftpflicht für Kraftfahrzeuge? Das "Ignoranzbollwerk Politik" ist beeindruckend wie beängstigend. Im Diskussionsboard "Politik sind wir" findet sich sogar ein Hinweis auf ihren Vorgänger. Der hatte sich ein Jahr Zeit gelassen, um mitzuteilen, daß er sich nicht zuständig fühlt ...

Das von der Bundesanstalt für Straßenwesen schon 1998 mit der Studie "Verbesserung der Verkehrssicherheit durch finanzielle Anreize" (BASt-Info 5/98) nachgewiesene erhebliche Unfallreduzierungspotential wird immernoch nicht ausgeschöpft! Bei der Expertenanhörung zur Studie brachte der ADAC beträchtliches Gewicht ein mit seiner ablehnenden Haltung. Am Vertrauen dieser sehr verkehrsgestaltenden Institution gibt es schon lange berechtigte Zweifel, denn auch nach öffentlichen Aufforderungen, sich gegen die Zermürbung und Ausbeutung von Unfallopfern zu engagieren, haben Verantwortliche des ADAC nicht unternommen, was wirklich geholfen hätte. Z. B. dafür sorgen, daß Betroffene nachvollziehbar aufgeklärt werden über das Gesetz, das die Wiedergutmachung ausfüllt ... Damit wären viele Unfallopfer in der Lage gewesen, ihre Ansprüche den Tatsachen entsprechend darzulegen und einzufordern.

Danke und Grüße! Dietmar JaCobi
Konfliktmanager und Rechtsjournalist

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jacobi,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de

In Deutschland gibt es seit vielen Jahrzehnten eine gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie ist im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter geregelt, das Sie hier finden: http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/index.html

Danach sind die Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung muss Sachschäden, sonstige Vermögensschäden und auch Personenschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Wer also mit einem nicht versicherten Fahrzeug fährt, macht sich strafbar.

Ein von den KFZ-Versicherern getragener Entschädigungsfonds deckt auch Schäden ab, für die trotz dieser Pflichtversicherung niemand aufkommt, z. B. bei Unfallflucht.

Ich kann daher keinen weiteren Regelungsbedarf erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert, MdB