Frage an Martin Burkert von Helga und Dr.Gerd L. bezüglich Finanzen
Sehr geegehrter Herr Abgeordneter Burkert,
mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) unterliegen Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungs-Altverträgen der Beitragspflicht für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Für die lange Jahre vor der Einführung des Gesetzes abgeschlossenen Verträge bedeutet dies deutliche finanzielle Einbußen für Rentner, die ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelung unter Missachtung gültiger Verträge überrascht wurden. Die betroffenen Versicherungsnehmer haben aus eigenen Mitteln für ihr Alter vorgesorgt und wollten dies nicht dem Staat allein überlassen. Bitte teilen Sie mir mit in welcher Form Sie bereit sind als (künftiges) Mitglied des Bundestages eine Gesetzesinitiative zur Korrektur des GMG auf den Weg zu bringen. Wir fragen nach Ihren persönlichen Aktivitäten. Standardaussagen der Ministerien und des Bundesverfassungsgerichtes sind hinlänglich bekannt.
Mit freundlichen Grüßen Helga und Dr.Gerd Lindemann
Sehr geehrte Frau Helga und Herr Dr. Gerd Lindemann,
grundsätzlich sollten Steuern und Sozialabgaben dort anfallen, wo sie als Einkommen oder einkommensähnliche Leistungen anfallen. So gesehen ist die nachrangige Leistung eigentlich systemwidrig. Sie wird damit vergleichbar einem Sparguthaben, das aus einem Einkommen, das bereits versteuert wurde und auf das Sozialabgaben errichtet wurden, angespart wurde und auf dessen Kapitalerträge dann Steuern gezahlt werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat das hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht aber bei Direktversicherungen so als richtig und notwendig erkannt. Ich denke, dass grundsätzlich über diese Frage neu nachgedacht werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert