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Frage von Sophia O. •

Frage an Martin Burkert von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Burkert!

Ich glaube, sie haben meine Frage vom 18.01.2013 nicht verstanden, die Sie heute beantworteten. Ich fragte nicht:

(1) nach Erklärungen über die neuen Beitragsregelungen,

(2) nach der Möglichkeit der Befreiung oder voller Befreiung,

(3) Über Solidarität mit Menschen, die Radio hören oder fernsehen, oder mit Rundfunkintendanten oder Politikern.

Ich konsumiere Rundfunk nicht, ich bin mit Konsumierenden *nicht* solidarisch, ich will die Anstalten weder mit Geld noch mit Anzeige möglicher Schuldner unterstützen, ich bestehe auf meine Grundrechte wie negative Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Handlungsfreiheit, Gewissensfreiheit. Ich zahle nicht und notfalls klage ich!

Meine Frage:

(1) Ist ihnen bewusst, dass diese Abgabe äußerst inflationstreibend ist?

(2) Ist ihnen bewusst, dass mit dieser Regelung nicht die Abgabe Akzeptanz gewinnt, sondern der demokratische Rechtsstaat in der jetzigen Form an Akzeptanz verliert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Orthoi,

herzlichen Dank für Ihre erneuten Fragen, die ich gerne Versuche zu beantworten. Wie ich bereits in meinen letzten Beantwortungen zu diesem Thema geschrieben habe, liegt der Rundfunkbeitrag in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer.

Der Anfang 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag beruht auf einem solidarischen System. Der Rundfunkbeitrag ist eingeführt worden, um die Erhebung und Nachvollziehung der früheren Gebührenzentrale überflüssig zu machen und damit zu ersetzten. Dies hat zu einem einfacheren Beitragssystem geführt.

Falls Sie Fragen oder rechtliche Einwände haben, müssen Sie sich an Ihre zuständige Rundfunkanstalt beziehungsweise das Verwaltungsgericht in Ihrem Bundesland wenden. Wie bereits beschrieben, liegt dies nicht in der Kompetenz des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert, MdB