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Frage von Sophia O. •

Frage an Martin Burkert von Sophia O. bezüglich Soziale Sicherung

Wenn der Blinde nicht fernsehen wollte, brauchte er bis vor kurzem keine Befreiung, um Rundfunkgebühren nicht zahlen zu müssen. Wenn der Taube kein Radio hören wollte, brauchte er ebenfalls keine Befreiung. Auch nicht der Taubblinde nicht. Der Harz IV Empfänger, der seine Zeit gut nutzt und keine Zeit für fernsehen und Radio hören hat, brauchte ebenso keine Befreiung. Wer Radio und Fernsehen nicht konsumierte, brauchte ebenso nicht einige Stunden zu arbeiten, um einen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Das leben dieser Menschen, die nicht wenig sind, obwohl von den Rundfunkanstalten und die Politik ignoriert werden, wurde erschwert angeblich im Namen einer Vereinfachung der Einziehung des Rundfunkbeitrags. Was früher kein Problem war, nicht als kompliziert empfunden wurde, ist im Zeitalter des Computers als kompliziert erklärt, um ungerechte Beiträge zu rechtfertigen: da erkennt man den Vorwand, ja, die Lüge. Es wird versucht, diese inflationstreibende und vertrauenszerstörende Politik mit allen möglichen Propagandafloskeln zu rechtfertigen. Meine Frage an Sie: ist es Ihnen nicht bewusst, dass mit diesen Rechtfertigungsversuchen nicht der Beitrag an Akzeptanz gewinnt, sondern die Politik an Akzeptanz verliert? Dass sie das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat untergräben? Dieser Beitrag, Demokratieabgabe genannt, ist äußerst unsozial und Gift für die Demokratie! Glauben Sie mir: Parteien, die dafür gestimmt haben, wähle ich nicht!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Orthoi,

vielen Dank für Ihre Frage zum neuen Rundfunkbeitrag. Wie ich bereits in meiner letzten Beantwortung geschrieben habe, ist der Rundfunkbeitrag und deren Neuregelung Verantwortung der einzelnen Bundesländern. Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage, was die Akzeptanz dieser Neuregelung betrifft.

Es ist richtig, dass es bei der vergangenen Rundfunkgebühr möglich war, sich vollständig befreien zu lassen. Diese Option besteht u.a. für taubblinde Menschen als schwerbehindert weiterhin. Gerne würde ich mir diese Regelung angewendet auf alle Schwerbehinderten weiterhin wünschen. Durch den Rundfunkbeitrag wurde versucht, das Beitragssystem zu vereinfachen und es wurde der Beitrag pro Haushalt eingeführt. Damit zahlen alle zusammenlebenden Personen einen gemeinsamen Beitrag von monatlich 17,98 Euro. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen Bildungsauftrage, dessen Erfüllung auf einer Beitragsfinanzierung gebaut ist. Es wurde versucht, ein einfacheres und trotzdem qualitativ hochwertiges Angebot weiterhin anzubieten, welches auf die Solidarität und Mithilfe aller Menschen fußt, wo alle helfen ein breites Angebot weiterhin zu verwirklichen.

Das Angebot für seh- und hörbehinderte Menschen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde weiter befördert. Es gibt Angebote wie Audiohilfen oder Untertitel um damit am täglichen Leben teilzuhaben und die Sendungen uneingeschränkt zu nutzen.
Schwerbehinderte mit dem Ausweikennzeichen RF haben Anspruch auf einen verminderten Beitrag von 5,99 Euro. Erhalten diese zusätzlich Sozialleistungen, können sie sich komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe sind grundsätzlich von dem Beitrag befreit.

Ebenfalls befreit sind Menschen die Arbeitslosengeld II/Hartz IV Leistungen nach dem SGB II beziehen. Eingeschlossen sind ebenfalls Empfänger von Sozialgeld sowie Bezieher von Leistungen für die angemessenen Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II. Zu den Beitragsbefreiten zählen weiter Auszubildende, Schüler und Studenten, die nicht mehr bei Ihren Eltern wohnhaft sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit eine Klärung der neuen Beitragsregelungen liefern.

Mit besten Grüßen