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Frage von Norbert L. •

Frage an Martin Burkert von Norbert L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter H. Burkert,

warum müssen 100% Schwerbehinderte Rundfunkgebüren bezahlen.

Mfg. Norbert Leuchauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leuchauer,

herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich des neuen Rundfunkbeitrags.

Die ab 01.01.2013 geltenden Neuregelung der Rundfunkgebühren soll deren Erhebung erleichtern. Statt der bisherig gerätebezogene Abgabe (für Fernseher, Radio, PC) wird nun eine pauschaler Beitrag je Haushalt oder Betriebsstätte erhoben. Hierauf hatten sich zuvor alle Bundesländer in einem Staatsvertrag verständigt, da Rundfunkangelegenheiten Ländersache sind.

Für mich als Sozialdemokrat ist wichtig, dass der neue Rundfunkbeitrag für den Großteil der Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung bringt, und dass die Befreiungsmöglichkeiten von der Beitragspflicht sozial gerecht gestaltet sind. Kritik haben vor allem die Veränderungen bei den Beitragsregeln erfahren. Tatsächlich war es früher leichter, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen. Jedoch gibt es auch in der neuen Rundfunkgebührenordnung eine Regelung für Menschen mit Behinderung.

Für hochgradig schwerbehinderte Menschen muss das Ausweiskennzeichen „RF“ in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt sein, ein Merkzeichen zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht. Diese Personen zahlen dann einen auf ein Drittel verminderten Beitrag von 5,99 Euro, anstelle von 17,98 Euro. Diese Minderung erhalten Menschen, die wegen ihrer körperlichen Beeinträchtigung grundsätzlich nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Dies gilt ab einer festgestellten Beeinträchtigung von mindestens 80 Prozent, bei sehbehinderten von mindestens 60 Prozent sowie bei hörgeschädigten Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Durch diese Regelung zahlen Schwerbehinderte den geminderten Beitrag. Erhalten diese zusätzlich bestimmte staatliche Sozialleistungen, können sie anstelle einer Ermäßigung die vollständige Befreiung beantragen.
Der Beitrag für taubblinde Menschen und Blindenhilfeempfänger entfällt weiterhin vollständig.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort Ihnen einen Überblick verschaffen konnten.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert, MdB