Frage an Martin Burkert von Andreas H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Burkert,
am 10. Oktober beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf zum „Notfallsanitätergesetz“. Als Rettungsassistent begrüße ich jede Maßnahme, welche die hohe Qualität unseres Rettungsdienstes fördert. Jedoch sehe ich in diesem Entwurf massiven Verbesserungsbedarf!
1. Sollte der Gesetzgeber Kompetenzen regeln, und nicht jeder ärztliche Leiter in seinem Landkreis separat. Sobald ich eine Landkreisgrenze überschreite weiß der Rettungsdienstmitarbeiter nicht mehr was er darf und was nicht.
2. Die Aberkennung eines Berufsbildes aus gesundheitlichen Gründen ist einem Älterwerden in diesem Beruf eher kontraproduktiv. Sollte der erfahrene, ältere Mitarbeiter gesundheitsbedingt nicht mehr aktiv im Einsatzdienst teilnehmen, würde ihm hiermit auch die Möglichkeit genommen als Dienststellenleiter oder Ausbilder zu arbeiten.
3. Die Attraktivität sozialer Berufe ist in diesem Land nicht besonders hoch. Löhne auf Sozialhilfeniveau, fehlende soziale Anerkennung und „a-soziale“ Arbeitsbedingungen leisten ihren Beitrag. So ist es doch verwunderlich das gerade in diesem Sektor die Ausbildung – Schulgeld – selbst gezahlt werden soll.
Ich würde mich freuen Ihre Meinung zu dieser Thematik zu hören, eventuell auch mich Vorschlägen diese Situation zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heuler