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Frage von Herbert B. •

Frage an Martin Burkert von Herbert B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Burkert,

meine Frau musste sich vor kurzem arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur in Schwabach. Bekanntlich ist hier ja ein Wust von Formularen auszufüllen. In diesem Zusammenhang wurde ihr von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur unterstellt und auch festgehalten, dass bei meiner Frau ein Migrationshintergrund vorliegt. Über Sinn und Zweck der Frage lässt sich sowieso streiten. Dennoch hätte ich gerne gewusst, wo festgelegt ist wer Migrant ist und wer nicht. Zu den Fakten: Meine Frau ist am 23.11.1958 in Pleinfeld (Mittelfranken) geboren. Ihr Vater ist mit seiner Mutter als 13 jähriger Junge im Mai 1945 aus dem Sudetenland vertrieben worden – weil er Deutscher war. Die Mutter meiner Frau ist als 9 jähriges Mädchen ebenfalls 1945 mit ihrer Mutter aus Pilsen vertrieben worden –weil sie Deutsche war. Ob jetzt meiner Frau Vor- oder Nachteile – durch den Migrationshintergrund – entstehen ist eigentlich zweitrangig, aber ich hätte gerne eine Erklärung über den Sinn oder Unsinn entsprechender Statistiken. Gerne höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Brückner.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brückner,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de.

Die routinemäßige Nachfrage nach einem Migrationshintergrund seitens der Arbeitsagenturen geschieht durchaus in der Absicht, den Arbeitsuchenden behilflich zu sein. Dies betrifft zum Beispiel die Notwendigkeit oder das freiwillige Angebot des Besuchs von Sprachkursen oder spezifischen Weiterbildungsangeboten, die Zuwanderern beim Finden eines Arbeitsplatzes zweckdienlich sein können. Dies gilt unter Umständen auch für bereits eingebürgerte Zuwanderer oder auch für Arbeitssuchende, die bereits in Deutschland geboren sind, aber aus Zuwandererfamilien stammen. Die Daten dienen auch anonymisiert für allgemeine statistische Zwecke, da ein breites öffentliches Interesse daran besteht, wie hoch der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt, bzw. unter den Arbeitslosen ist.

Im Falle Ihrer Frau kann allerdings definitorisch nicht von einem Migrationshintergrund gesprochen werden. Die in Deutschland geborenen Kinder von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen des Zweiten Weltkrieges gelten als deutsche Staatsbürger vom Ursprung an. Eine Zuwanderung trifft nur für deutschstämmige Spätaussiedler, z.B. aus Siebenbürgen (Rumänien) oder den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zu.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert