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Frage von Werner K. •

Frage an Martin Burkert von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrter MdB Martin Burkert

Unter http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17693&article_id=67222&_psmand=110 finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt: Zitat „Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte. Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen.“ Zitat Ende

Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen. Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704825.pdf ) Meine Frage dazu: Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen? Wenn „Nein“ dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!

Werner Kopper

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Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de. Ich kann Ihren Ärger über die Tiefflüge der US-Hubschrauber in Mittelfranken verstehen und nachvollziehen. Ohne Zweifel ist neben der Lärmbelästigung an Autobahnen, Schienenwegen und Flughäfen der Hubschrauberlärm einer der belastendsten.

Die Problematik der Hubschrauberflüge muss meiner Ansicht nach, unter zwei Gesichtspunkten betrachtet werden: Zum einen trägt die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Zusagen der Gewährung von Überflugrechten den politischen Verpflichtungen Rechnung, die sich aus dem NATO-Vertrag sowie den entsprechenden Abkommen ergeben. Das bedeutet auch, dass die Bundesrepublik für unsere Verbündeten ausreichende Übungsmöglichkeiten, z.B. für Hubschrauberflüge, bereitstellen muss. Zum anderen ist es jedoch ein absolut berechtigtes Anliegen der betroffenen Bevölkerung, dass dabei die Lärmbelastung so gering wie möglich gehalten wird.

Es ist mitunter schwierig, diese beiden Interessen miteinander zu vereinbaren. Bei uns gibt es keine unbewohnten Gebiete solcher Größe, dass Ausbildungseinsätze von Kampfflugzeugen ohne Lärmbelästigung für die Bevölkerung durchzuführen wären. Deshalb unterliegen die Flüge erheblichen Auflagen und Restriktionen. Es wird stets versucht, den Übungsumfang und den damit verbunden Lärm auf das unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. So sind dicht besiedelte Gebiete möglichst zu meiden und in weiten Teilen besteht ein Nachtflugverbot. Die rechtlich zugrundeliegenden Richtwerte und Vorschriften des Fluglärmgesetzes müssen eingehalten werden. Sollte es zu Verstößen kommen, werden diese unverzüglich untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Diese Restriktionen gelten auch für in Deutschland stationierte verbündete Streitkräfte.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften ist dies natürlich, unabhängig von unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Freunden und Nato-Partnern, nicht hinzunehmen. Die Gesetzgebung über den Luftverkehr liegt beim Bund. Die Luftaufsicht über die in Deutschland stationierten Streitkräfte werden von den Dienststellen der Bundeswehr wahrgenommen. Um eine Verbesserung der Situation für Ansbach, wie beispielsweise durch Überflugverbote über Wohngebiete oder eine Änderung der Flugeinsatzpläne, zu erreichen, müssten diese Stellen tätig werden. Hier ist der Einfluss für mich als Oppositionsabgeordneter jedoch naturgemäß gering.

Die diesbezügliche Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke ist mir bekannt und ich habe sie mit Interesse gelesen. Kleine Anfragen einer Fraktion werden jedoch üblicherweise nicht durch eine andere Fraktion unterstützt. Das ist nur bei Anträgen möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiter helfen konnte.

Mit besten Grüßen
Ihr Martin Burkert