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Frage von Heinz L. •

Frage an Martin Burkert von Heinz L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Burkert,
können Sie mir bitte schlüssig erklären, warum ich Mitgliedsbeiträge an DAV nicht steuerlich geltend machen kann?
Im Gegenzug für gefährliche Sekten (oder kirchliche Institutionen um mich gewählt auszudrücken ) oder für verfassungsfeindliche Parteien (NPD)
Diese Kosten dürfte ich absetzen.

Ich glaube da fehlt mir die Gerechtigkeit, oder?
Hochachtungsvoll Heinz Löhlein

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Löhlein,

vielen Dank für Ihre Frage. Sollten Sie mit der Abkürzung DAV den Deutschen Alpenverein meinen, dann verhält sich die Sachlage wie folgt:

Der Mitgliedsbeitrag ist tatsächlich nicht absetzbar. Ich halte dies auch für richtig, da die Mitglieder für Ihren Beitrag umfangreiche Gegenleistungen wie z.B. Versicherungsschutz, vergünstigte Hüttenübernachtung, Zeitschriften und sonstige Vergünstigungen erhalten. Ähnlich ist es etwa bei der Mitgliedschaft im ADAC.

Der Deutsche Alpenverein gehört zu den Organisationen bzw. Vereinen, die gemeinnützige Zwecke "mit Eigennutz" fördern. Aus der einheitlichen und abschließenden Auflistung in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ergibt sich, welche Mitgliedsbeiträge auch weiterhin nicht als Spende abzugsfähig sind. Das sind Vereine zur Förderung von Sport, Freizeit, Heimatpflege und -kunde, Brauchtum sowie Tier- und Pflanzenzucht.

Steuerlich absetzbar wären nur Spenden und Förderbeiträge ohne Gegenleistungen bzw. an Organisationen die gemeinnützige Zwecke "ohne Eigennutz" (Abschnitt A der Anlage 1 zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, EStDV) verfolgen.

Ähnlich verhält es sich mit Institutionen, die kirchliche und religiöse Zwecke, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke fördern sowie bei politischen Parteien und unabhängigen Wählervereinigungen. Mitgliedsbeiträge an derartige Organisationen sind ebenfalls absetzbar.

So soll z.B. das politische Engagement vieler Bürger, das sich durch die Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge, aber auch durch Spenden an die Parteien äußert, unterstützt werden. Dies hat der Gesetzgeber aus meiner Sicht zu Recht so gewollt, da politisches Engagement in Parteien wichtig für unsere Demokratie ist. Und dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Nun mag man es persönlich als unzumutbar empfinden, dass Beiträge an Parteien, wie die NPD, ebenfalls steuerlich absetzbar sind. Ich kann dies voll und ganz nachvollziehen. Allerdings muss man hierbei auch beachten, dass die NPD bis heute nicht verboten ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich ist uns allen sicherlich noch in Erinnerung. Man kann dies kritisieren und auch ich bin darüber nicht glücklich. Aber die NPD ist zumindest im Augenblick eine zugelassene Politische Partei in Deutschland. Und deshalb kommen auch ihre Mitglieder in den Genuss der Absetzbarkeit ihrer Mitgliedsbeiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert