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Frage von Horst C. •

Frage an Martin Burkert von Horst C. bezüglich Soziale Sicherung

Minijobs,

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wann werden endlich diese Jobs abgeschafft?Hier ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Es gehen dem Staat Miliardenbeträge an Sozialversicherungsabgaben und Steuern verloren. Diesen Job können sie x-mal ausüben, ohne einen Cent an Abgaben zu zahlen. Ich muß für meine Betriebsrente den vollen Krankenversicheungsbeitrag zahlen. Der Minijob ist nicht einmal beim Einkommenssteuerausgleich als Einkommen anzugeben. Die Arbeitgeber beschweren sich über hohe Sozialversicherungsabgaben und hier zahlen sie alles (zumindestens die meisten).

Mit freundlichem Gruß
Horst Chill

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Chill,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Sie fragen, wann Minijobs endlich abgeschafft werden. Ich denke nicht, dass diese Beschäftigungsform generell abgeschafft gehört. Sie trägt dazu bei, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor allem in Privathaushalten eingedämmt wird. Ziel soll es natürlich immer sein, dass Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden. Denn ein Minijob bietet oft auch die Chance auf einen Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Sie schreiben, dass man einen Minijob x-mal ausüben könne, ohne einen Cent an Abgaben zu zahlen. Es ist möglich, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen zeitgleich auszuüben, jedoch nicht bei einem Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Minijobs werden außerdem zusammengerechnet und dürfen insgesamt nicht über 400 Euro liegen. Sobald diese Grenze überschritten ist, entsteht nämlich eine Sozialversicherungspflicht für den gesamten Verdienst.
Ebenso verhält es sich bei der Steuer: Auch wenn keine Quellensteuer vom Lohn des Minijobs abgeführt wird, zählt am Ende das Gesamteinkommen eines Jahres. Wer also den jährlichen Freibetrag mit mehreren Minijobs überschreitet, ist genauso steuerpflichtig, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Durch einen 400-Euro-Job entsteht außerdem kein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn der Arbeitgeber pauschal Beiträge dafür abführen muss. Wer einen Minijob bis 400 Euro ausübt, ist entweder über seinen sozialversichungspflichtigen Hauptjob, über die Familienversicherung oder freiwillig krankenversichert. Nur über seinen Minijob kann man sich also nicht krankenversichern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert