Frage an Martin Burkert von Dr. Ralf W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Burkert,
mich beschäftigen einige Fragen rund um den Verkehr. Hintergrund ist dabei die Erziehung meiner Kinder, wo mein Anspruch immer wieder mit der Realität kollidiert. Beim Fahrradtest in der Grundschule lernen sie, wie man es macht und was wesentliche Elemente eine Fahrrades sind, z.B. die Beleuchtung, um dann auf der Straße zu erleben, dass ein großer Teil der Räder ohne Beleuchtung verkauft wird und dann auch unbeanstandet von der Polizei am Verkehr teilnimmt. Das sind keine Ausnahmen wie früher, wo 1 - 2 Rennräder fuhren, sondern ist mittlerweile scheinbar "common sense".
Zentrale Frage: Sollte hier der Gesetzgeber entweder für die "richtige" Einhaltung von gesetzten Normen sorgen oder aber (wenn er dazu nicht bereit oder in der Lage ist) nicht die Norm "kassieren"? Zumal wenn diese realiter keine mehr ist und es nur darum geht, ob man erwischt wird.
Gleiches gilt übrigens für die Einhaltung weiterer Gebote wie Blinken (heute mittlerweile scheinbar Goodwill der Fahrer), Fahrradfahren auf Bürgersteigen und vieles andere mehr. Da fühlt man sich als "braver" Bürger schon manchmal ganz schön veräppelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wahnig
Sehr geehrter Herr Dr. Wahnig,
die Beleuchtung am Fahrrad ist in § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) umfangreich geregelt. Eine Dynamobeleuchtung muss demnach an jedem Rad vorhanden sein – auch am Tag. Ausgenommen sind nur Rennräder unter 11kg. Sie werden als Sportgeräte zur Ausübung des Radsports toleriert. An ihnen können in der Nacht aufsteckbare Batterieleuchten angebracht werden.
Obwohl jedes Rad eine Dynamobeleuchtung haben muss, können Händler aber auch Fahrräder ohne Lichtanlage verkaufen. In diesem Fall ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass das Rad nachgerüstet wird. Meines Wissens wird bei der Fahrradprüfung in der Schule eine Batteriebeleuchtung aber nicht akzeptiert. Dies finde ich auch in Ordnung. Denn mittlerweile können mit der Hilfe von Nabendynamos verlässliche Lichtanlagen für beinahe alle Fahrradtypen eingebaut werden.
Die Durchführung und die Kontrolle der Beleuchtungsvorschriften obliegt den Bundesländern. Die Polizeien der Bundesländer führen hierfür immer wieder Kontrollen durch.
Unabhängig von den geltenden Vorgaben sollte sich jeder Radfahrer klar machen, dass eine funktionstüchtige Beleuchtung keine „Sonderausstattung“ ist. Eine Beleuchtung sollte für jeden Radfahrer so selbstverständlich sein, wie funktionierende Bremsen. Wer nachts ohne Licht fährt, riskiert schlimme Unfälle. Die meisten Fahrradfahrer nehmen auch als Autofahrer am Verkehr teil und sollten wissen, wie schwer unbeleuchtete Radfahrer in der Dämmerung oder bei Dunkelheit zu erkennen sind. Eigentlich sollte der reine Selbstschutz daher schon Anreiz genug sein, hier so gut wie möglich vorzubeugen.
Die staatliche Norm unterstützt die Unfallvermeidung. Es gibt hier gerade bei Fahrrädern für Kinder keinen Grund zur Sorglosigkeit. Die Kontrollorgane sind daher aufgefordert, ihren Aufgaben nachzukommen.
Darüber hinaus ist es wichtig, über die Risiken früh und verständlich aufzuklären, um unsere Kinder zu einem rücksichtsvollen und vernünftigen Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen. Auch wenn es manchmal schwer fällt, so muss man immer wieder daran erinnern, dass man seine Gesundheit und die Unversehrtheit seiner Mitmenschen aufs Spiel setzt, wenn man sich im Straßenverkehr leichtsinnig verhält.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert