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Frage von Guntram Dieter F. •

Frage an Martin Börschel von Guntram Dieter F. bezüglich Kultur

Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zur aktuellen Ausgestaltung (seit 01.01.2013) des Rundfunkbeitrages (vorher: GEZ) in Form einer sehr unsozial und mit Zwangsmassnahmen ausgestalteten Wohnungs- bzw. Firmensteuer? Werden Sie sich im Falle einer Wahl dafür einsetzen, dass der Rundfunkbeitrag nur noch von den tatsächlichen Nutzern auf freiwilliger Basis erhoben wird (was heutzutage technisch überhaupt kein Problem mehr darstellen würde)? Sollte man den Bürgern und Bürgerinnen in NRW nicht zugestehen bzw. zutrauen, selbst zu entscheiden, für welche Art von Information und/oder Unterhaltung sie ihr hart verdientes Geld ausgeben möchten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedrich,

herzlichen Dank für Ihre Mail. Sie befassen sich mit dem Thema der Rundfunkbeiträge. Grundsätzlich steht aus meiner Sicht an erster Stelle die Frage, ob und wozu man öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland haben möchte. Dies sollte nicht nur aus der finanziellen Perspektive betrachtet werden: Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zu den besten der Welt und deckt neben Unterhaltung und Sport auch zu einem wesentlichen Teil den zentralen Bereich der Information ab.

Das große Plus ist hierbei, dass die öffentlich-rechtlichen Medien unabhängig zum Beispiel von der Orientierung nur an der Quote agieren können und ein hochwertiges Programm anbieten. Auf diese Weise können auch Programminhalte angeboten werden, die weniger massenattraktiv, aber dennoch von hoher Qualität sind. Zudem gewährt die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender auch eine kritische Berichterstattung über Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Eine Erhebung von Beiträgen auf freiwilliger Basis und personengenau wäre wenig praktikabel und würde zudem dem Gedanken entgegenstehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Öffentlichkeit unabhängig und umfassend zur Verfügung stehen soll. Dieser ermöglicht eine unabhängige Willensbildung und auch die Erhaltung unserer kulturellen Vielfalt. Insgesamt ermöglicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen höheren Informationsstand in unserer gesamten Gesellschaft, von dem auch Menschen profitieren, die diese Angebote nicht direkt nutzen. Dieses öffentliche Interesse rechtfertigt aus meiner Sicht die Erhebung von Beiträgen.

Wichtig ist mir im Zusammenhang mit ihrer Frage, auch den sozialen Aspekt zu betonen. Denn diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Aus der Sicht der SPD ist daher kein akuter Bedarf an einer Neuregelung gegeben.

Herzliche Grüße

Martin Börschel