Frage an Martin Börschel von Irina L.
Sehr geehrter Herr Börschel,
Über verschiedene Kanäle der Hochschulgruppen an der Universität zu Köln ist mir zu Ohren kommen, dass im Landtag über die Abschaffung der Zivilklausel für die Hochschulen in NRW abgestimmt werden soll. Sind Sie für den Erhalt oder die Abschaffung der Zivilkausel und wie begründen Sie Ihre Position?
Mit besten Grüßen,
I. L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Zivilklausel im Landeshochschulgesetz.
Die Zivilklausel wurde mit der Novellierung des Hochschulgesetzes 2014 in das Gesetz aufgenommen. Der Novellierung vorausgegangen war ein breiter Beteiligungsprozess, an dem Vertreter*innen der Hochschulpräsidien, Hochschulverwaltungen, der Hochschulmitarbeiter*innen, der Studierenden, wie auch Expert*innen und andere Institutionen eingebunden waren, durchgeführt vom Wissenschaftsministerium unter der Führung von Svenja Schulze. Die Forderung nach einer Zivilklausel wurde auch im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses wiederholt eingebracht und intensiv diskutiert.
Die Diskussion um die Zivilklausel innerhalb der NRWSPD begann 2011 tatsächlich bei uns in Köln: Ausgehend von einer Initiative der Juso Hochschulgruppe Köln beschloss die KölnSPD 2011, sich für eine Zivilklausel im Hochschulgesetz einzusetzen. Auf Kölner Initiative fasste auch die NRWSPD noch im gleichen Jahr einen ähnlichen Beschluss.
Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich die Einführung der Zivilklausel damals unterstützt habe und dies auch weiterhin tue. Die Zivilklausel sorgt mit dafür, dass die staatlichen Hochschulen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und für eine friedliche Entwicklung von Menschheit und Gesellschaft forschen und lehren.
Die von der Mitte-Rechts-Regierung angekündigte Streichung der Zivilklausel halte ich daher für falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Börschel, MdL