Frage an Martin Bachhuber von Christian C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bachhuber,
seit frühester Kindheit bin ich im Sportverein aktives Mitglied.
Das Ehrenamtliche Engagement in Kultur, Brauchtum, Sport und sozialen Einrichtungen usw. schafft Identifikation, fördert das Gemeinschaftsgefühl, unterstützt Integration, verbindet alle Generationen und ist unverzichtbar für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Ohne solche Menschen die viel Zeit und meist auch Geld opfern wäre also unsere Gesellschaft um ein vielfaches ärmer.
In Zeiten knapper - privater als auch staatlicher - Kassen sind wir also immer mehr auf das ehrenamtlich Engagement angewiesen.
Welchen Beitrag steuert die Regierung zur Förderung des Ehrenamtes bei? Mit welcher Unterstützung können Ehrenamtliche von staatlicher Seite in Anspruch rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Curth
Sehr geehrter Herr Curth,
herzlichen Dank für Ihre Fragen.
Der Wunsch, freiwillig dem Gemeinwohl dienen zu wollen umfasst Jung und Alt, verbindet verschiedene Bevölkerungsgruppen miteinander und wirkt im hohen Maße integrierend. Das gesellschaftliche Engagement hat bei uns traditionell einen hohen Stellenwert.
Die Zahl der ehrenamtlich Tätigen hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. In Deutschland engagieren sich weit über 20 Mio. Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in den verschiedensten Vereinen und Stiftungen. Daher ist es besonders wichtig, dass der Staat durch förderliche Rahmenbedingungen dazu beiträgt, dieses Engagement zu stärken.
Auch die Zahl der Stiftungen steigt seit Jahrzehnten stetig an. Über 14.000 Stiftungen gibt es derzeit in Deutschland mit einem Stiftungsvermögen für meist soziale Zwecke von insgesamt 60 Milliarden EUR.
Am 06. Juli 2007 hat der Deutsche Bundestag folgende Beschlüsse zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements verabschiedet.
1. Anhebung des Übungsleiterfreibetrages
Von 1.848 EUR auf 2.100 EUR. Dies bedeutet, dass Übungsleiter bis zu 2.100 EUR pro Jahr für ihre Tätigkeit bekommen dürfen, ohne dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.
2. Einführung der Aufwandpauschale
Mit einem Freibetrag von 500 EUR wird pauschal der Aufwand, der den ehrenamtlich tätigen Personen durch ihren Einsatz entsteht, abgegolten.
3. Verbesserung des Spendenabzugs
Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden auf einheitlich 20 Prozent der Einkünfte angehoben. Bisher waren es, abhängig vom Empfänger, 5 oder 10 Prozent.
4. Vereinfachung des Spendennachweises
Spenden bis 200 EUR können jetzt durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden.
5. Anhebung der Besteuerungsgrenze bei wirtschaftlicher Betätigung
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die so genannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen werden von insgesamt 30.678 EUR Einnahmen im Jahr auf 35.000 EUR angehoben.
6. Verbesserung der Kulturförderung
Bürgerschaftliches Engagement ist im Kulturbereich von elementarer Bedeutung. Daher stellen wir die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen zu Kulturfördervereinen gesetzlich klar.
7. Verbesserung der Stiftungsmöglichkeiten
Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307.000 EUR auf 1 Mio. EUR angehoben. Dadurch wird die Kapitalbasis von Stiftungen erheblich gestärkt.
Ich hoffe, dass Ihnen die Punkte zeigen, dass sich auch die Regierung dieser gesellschaftlichen Entwicklung bewusst ist und an besseren Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement arbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bachhuber