Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Karsten W. •

Die Grundlage für die EPP war, dass grundsätzlich Fahrtkosten entstehen um Einkünfte zu erzielen. Nun erhalten Rentner die EPP und Vorruheständler nicht. Welche Erklärung gibt es hierfür?

Sehr geehrter Herr Bachhuber, die Frage als Ergänzung zu Ihrer Antwort, die für mich nicht zufriedenstellend war.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen K. W.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

dass meine erste Antwort für Sie nicht zufriedenstelled war, bedauere ich sehr. Geschuldet ist dies aber dem Umstand, dass bei der Frage, weshalb Vorruheständler keine EPP erhalten, derzeit noch alles im Fluss ist.

Auf Initiative Bayerns hat sich der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung zum „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (BR-Drs. 523/22 B) für die Prüfung einer Einbeziehung weiterer Personengruppen eingesetzt. Der Bundesrat hat hier darauf verwiesen, dass das Gesetz weiterhin Lücken lasse. Die Bundesregierung wurde deshalb um Prüfung gebeten, „welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten haben (beispielsweise Empfänger von Vorruhestandsgeld) und wie diese Personengruppen in weitere Entlastungspakete einbezogen werden könnten“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist in einem Fragen-/Antworten-Katalog  (BMAS: Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html) aktuell darauf, dass es Personengruppen gebe, die von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert hätten, darunter auch Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld. Angekündigt wurde eine Prüfung der Bundesregierung, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden könne.

Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, ein Ergebnis kann ich Ihnen deshalb leider nicht mitteilen. Dass es aber überhaupt zu dieser Prüfung und der Intervention des Bundesrats auf eine bayerische Initiative hin gekommen ist, verdeutlicht sehr wohl, dass die Bayerische Staatsregierung die Vorruheständler nicht vergessen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber