Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Rainer L. •

Frage an Martin Bachhuber von Rainer L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

Bei der letzten Landtagswahl erhielt ihre Partei 60,7% der Stimmen, aber 69% der Landtagsmandate. Die Verschiebung ergibt sich aus der 5%-Hürde. Da die Partei , die ich bei den letzten Wahlen gewählt habe, jedesmal diese Hürde nicht geschafft hat, mußte ich jedesmal frustriert hinnehmen, daß meine Stimme nach dem derzeit gültigen Wahlrecht auf die Parteien aufgeteilt wurde, die diese Hürde geschafft haben.Somit habe ich 2003 zu 60,7% Ihre Partei gewählt, was Sie zwar freuen wird, was aber überhaupt nicht meine Absicht war.Daher meine 1.Frage:

Halten Sie diese Regelung im derzeitigen Wahlrecht für demokratisch, obwohl dadurch eine Verfälschung des Wählerwillens ermöglicht wird?

Verhindert werden könnte diese Verfälschung z.B. durch folgende Änderung des Wahlrechtes:
-der Wähler erhält die Möglichkeit, eine 2.Partei anzukreuzen , die
dann als gewählt gilt, wenn die Partei seiner 1.Wahl die Hürde nicht
überspringt,
oder
die Stimme verfällt ganz, wird also keinen anderen Parteien mehr
zugerechnet.

Nun habe ich volles Verständnis dafür, daß Sie sich nicht für eine Änderung des Wahlrechtes in diesem Sinne einsetzten, weil ja gerade Ihre Partei als zahlenmäßig stärkste, vom derzeit güligen Wahlrecht am meisten profitiert. Daher meine 2.Frage:

Können Sie sich vorstellen, daß viele Bürger nur deshalb von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, weil sie befürchten müssen, daß durch ihre Stimmabgabe gerade jene Partei am meisten profitiert, die sie am allerwenigsten im Parlament sehen wollten?

Mit freundlichen Grüßen

Lipfert

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lipfert,

im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk (Stimmkreis) die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer bei einer bayerischen Landtagswahl eine kleinere Partei mit beiden Stimmen wählt, verschenkt seine Erststimme also nicht, da beide Stimmen dieser Partei zu Gute kommen, selbst wenn der entsprechende Stimmkreiskandidat den Einzug in den Landtag nicht schaffen sollte. Zudem besteht bei der Zweitstimme die Möglichkeit diese einem bestimmten Kandidaten einer Partei zu geben, sodass sich die Reihung der Bewerber gegenüber den von den Parteien aufgestellten Listen ändern kann. Quelle: Wikipedia.de

Die Quadratur des Kreises ist noch nicht gelungen. Ebenso werden Sie kein Wahlrecht finden, das neben seinen Vorteilen nicht auch seine Nachteile hat. Die 5 % - Hürde wurde in Bayern aus den Erfahrungen der Weimarer-Republik mit in das Wahlsystem eingebaut. Sie soll eine Zersplitterung des Landtags und das daraus resultierend eine mögliche Handlungsunfähigkeit der jeweiligen Regierung verhindern. Dies, so denke ich, ist sowohl im Sinne der politischen Handlungsfähigkeit, also auch im Sinne des Wählerwillens. Wollten es die Bürgerinnen und Bürger nämlich mehrheitlich anders, hätten sie diese Kleingruppierungen längst mit ihrer Stimme unterstützt. Hinzu kommt: Bayern ist eines der ganz wenigen Bundesländer, die das Wahlrecht sogar in die Verfassung aufgenommen haben. Es muss also zusätzlich gewährleistet sein, dass das Wahlergebnis dem demokratischen politischen Wählerwillen entspricht. Dies wäre nicht gegeben, wenn beispielsweise verfassungsfeindliche Randgruppen (unabhängig ob von links oder rechts) Einfluss auf parlamentarische Belange nehmen könnten, die nichts mehr mit dem demokratischen Wählerwillen zu tun hätten. Insofern stehe ich auch ihrem zweiten Vorschlage, die Wählerstimme ganz "verfallen" zu lassen, skeptisch gegenüber. Dafür, das ist meine Meinung, geht der Bürger nicht an die Urne! Ich bin der festen Überzeugung, dass die Wählerinnen und Wähler es sogar begrüßen, dass ihre Stimme nicht ganz unter den Tisch fällt. Denn immerhin bleiben ja (nach Ihrer Beispielrechnung) noch 39,3 % Ihrer Stimme für die nach Ihrer Meinung "richtigen Partei" übrig.

Zu Ihrer zweiten Frage, sehr geehrter Herr Lipfert:
Die 5 % Hürde gibt es im Freistaat Bayern bereist seit Jahrzehnten. Da vom Nichterreichen der Hürde naturgemäß lediglich ein kleiner Teil der Wählerinnen und Wähler betroffen ist, kann dies keinesfalls die Hauptursache für den zunehmenden Urnenabsenz sein. Auch ist mir zumindest keine Studie oder Analyse bekannt, aus der dies hervorgehen würde.

Gehen Sie auf alle Fälle zur Wahl!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Martin Bachhuber