Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von josef b. •

Frage an Martin Bachhuber von josef b. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bachhuber!

Wie kann es möglich sein,dass an im Ausland lebenden Migrantenkinder der volle
Kindergeldsatz bezahlt wird? Wann, und - für mich auch wichtig - ist dieses
Gesetz beschlossen worden?

Wann wird dieser Irrsinn beendet?

Wir zahlen doch eh schon zig Milliarden in andere EU - Länder (v.a. Polen:
25.07.2006 - Die Fördermittel der EU werden neu verteilt: Polen erhält in den kommenden sieben Jahren beinahe 60 Milliarden Euro von der EU)

Mfg,

J. Buchwieser

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Buchwieser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewährung von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von Migranten.

Der entsprechende § 62 Abs. 1 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 19. August 2007 beschlossen.

Der Bundestag erließ damals das Gesetz zur Umsetzung Aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union. Dazu war der Bundestag verpflichtet.

Auf der Grundlage des EG-Vertrags, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Annahme von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaats- angehörigen vorsieht, wurden im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 zehn Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft aus dem Bereich des Ausländer- und Asylrechts erlassen worden, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

Dieser vertraglichen Verpflichtung ist der Bundestag unter anderem mit der Novellierung von § 62 Abs. 1 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz nachgekommen.

Den exakten Wortlaut der Gesetzesänderung können Sie unter folgendem Link ( http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Weisung_Kindergeld_260508.pdf ) einem Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Bachhuber, MdL