Frage an Martin Bachhuber von Peter W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Bachhuber,
dem Isar-Loisach-Boten mußte ich entnehmen, daß die CSU homosexuellen Lebenspartnern das Ehegattensplitting auch weiterhin vorenthalten will.
Nun zugegeben, eigentlich bin ich ja für die Abschaffung des Ehegattensplittings. Es sei denn, es kommt Familien zugute, also letztendlich den Kindern.
Das Splitting kinderlosen Ehepaaren zuzugestehen, homosexuellen Paaren aber nicht, ist in meinen Augen eine unerhörte Diskriminierung.
Kann sich die CSU vielleicht entscheiden, ob das Splitting die Familien fördern soll oder homosexuelle Partnerschaften diskriminieren???
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wallinger
Sehr geehrter Herr Wallinger,
vielen Dank für Ihre über „Abgeordnetenwatch“ an mich gerichtete Anfrage bezüglich des Ehegattensplittings für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Dass die CSU die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Partnerschaften ablehnt, ist auf den besonderen Wert zurückzuführen, den wir dem Schutz von Ehe und Familie einräumen. Diesen von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland an die Vertreter der Politik gestellten Auftrag nimmt die CSU - ihrem wertkonservativen Selbstverständnis entsprechend - besonders ernst.
Nach unserer Ansicht steht beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern, im Vordergrund. An diesem Grundsatz wollen wir auch weiterhin festhalten.
Ob sich die CSU mit dieser Haltung aber wird durchsetzen können, hängt weniger von den Entscheidungen auf politischer, sondern vielmehr auf juristischer Ebene ab. Denn derzeit sind drei Verfassungsbeschwerden homosexueller Lebenspartner gegen die Regelung zum Ehegattensplitting beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Diese Urteile, mit denen aber nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen ist, werden wir selbstverständlich respektieren, sollten sie unserer Auffassung zuwiderlaufen. An der grundsätzlichen Haltung der CSU zur herausgehobenen Stellung der Ehe, die vom Staat einen besonderen Schutz bedarf, wird dies aber nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bachhuber