(...) Das Gesetz ermöglicht die Verschreibung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis (getrocknete Blüten und Extrakte) und regelt die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Bisher wurden Cannabisblüten an Personen mit einer betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Apotheke in der Regel ohne Verarbeitung wie ein Fertigarzneimittel abgegeben. (...)
(...) Die Regelungen hinsichtlich Tabakprodukten - insbesondere Werbung und Warnhinweise betreffend - lassen sich nicht eins zu eins auf Alkohol übertragen. Auch wenn ich Alkoholwerbung kritisch sehe, müssen wir dennoch anerkennen, dass die Situation bei Alkohol eine andere ist als beim Tabak: Tabak schadet von der ersten Zigarette an, es geht also darum gar nicht zu rauchen. (...)
(...) Natürlich spielt die Vorbildwirkung von Erwachsenen eine große Rolle dabei, Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln. (...)