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Antwort von Marlene Mortler
CSU
• 29.01.2018

(...) Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. (...)

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