Frage an Marlene Mortler von Peter V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
Sie sind gegen eine Legalisierung von Cannabis und begründen dies mit den Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen.
Jedoch kam die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung schon im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass die Prohibition weder Angebot noch Nachfrage von Cannabis einschränkt ( www.schildower-kreis.de/manifest ). Auch aktuellere Studien wie der Bericht der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle 2011 und der Bericht der Global Commission on Drug Policy 2011 kommen zu diesem Ergebnis.
Wie können die gesundheitlichen Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen, also ein Grund für die Strafverfolgung sein, wenn diese niemanden vom Konsum abhält und somit auch niemanden vor diesen Gefahren schützen kann?
Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Produkte auf dem Schwarzmarkt gestreckt ist, wodurch sich die eigentlichen Gefahren auch noch um ein Vielfaches erweitern. Aus nicht tödlich wird tödlich.
Jetzt müsste man Annehmen, Sie können mindestens ähnlich aussagekräftige Studien vorweisen, die zeigen, dass die Strafverfolgung von Cannabisdelikten eben doch zu weniger Konsum führt. Können Sie aber nicht, oder?
Stattdessen stimmt die CDU auch noch gegen den Oppositionsantrag "Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen" (18/1613), der nichts weiter zum Ziel hat, als diese Umstände zu untersuchen. Dieser Antrag ist auch im Interesse des Schildower Kreises ( www.schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestages ), unterstützt von ca. der Hälfte aller Strafrechtsprofessoren in Deutschland. Diese sind außerdem der Meinung, dass die Cannabisprohibition sowieso verfassungswidrig ist, da sie unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und individueller Freiheit ist.
Und jetzt beantworten Sie bitte meine Frage.
mit freundlichen Grüßen,
Peter Vogel
Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Frage.
Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. Der Umgang mit Cannabis ist also - anders als von Ihnen dargestellt - viel differenzierter. Dass der Gesetzgeber in Bezug auf Cannabis nicht verfassungswidrig handelt, hat das Bundesverfassungsgericht zudem 1994 festgestellt.
Zur Frage der generellen Legalisierung von Cannabis bitte ich Sie, meine Antworten auf entsprechende Fragen hier bei abgeordnetenwatch nachzulesen, wo ich meine Argumente bereits dargelegt habe.
Mit freundlichen Grüße
Marlene Mortler