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Frage von Bernhard S. •

Frage an Marlene Mortler von Bernhard S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Mortler

Wie ist Ihre Stellung im Bezug zu denn sogenannten 1 Euro Jobs?
Meine Erfahrung hat mir gelehrt,das ein großer Teil von Firmen (Stadt,Komunen,soziale Einrichtungen),sich regelrecht gesund stoßen damit.
Ich persönlich habe 2006 einen solchen Job in einer sozialchristlichen Einrichtung bekommen.
Die Arge zahlt ca. 560 Euro an den Betrieb für die Einstellung Monatlich, und ich bekam 150 Euro vom Betrieb.
Da ich ohne übertreibung ein sehr guter Arbeiter bin bekam ich eine Anstellung in diesem Betrieb auf 400 Euro Basis. Wiederum zahlte das Arbeitsamt Geld für mich an diesen Betrieb.
Seit 2008 bin ich befristet für zwei Jahre auf 19,5 Stunden die Woche angestellt,das Arbeitsamt zahlt Monatlich in dieser Zeit 75% meines Bruttolohns!Mir wurde von Seiten des Betriebes mündlich zugesagt (mehrmals) das ich noch Voll übernommen werde.
Auf Grund der Tatsache das zwei Vollzeitkräfte ausfielen,fragte ich an wegen Vollzeitbeschäftigung.
Mir wurde Kurzerhand gesagt das dies nicht möglich ist,da sie ja nichts von der Arge dafür bekommen!
Obwohl ich schon länger Zeit auf Überstundenbasis voll bei dem Betrieb tätig bin.
Ich sehe in die Arbeit auf 1 Euro Basis nur positiv im Sinne des Arbeitnehmers.Unser Staat gibt sehr oft sinnlos sein Geld für angebliche Arbeitsbeschafungsmaßnahmen aus,ohne zu hinterfragen ob damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden.
In meinem Fall muß ich mit Entsetzen feststellen das sich dieser Betrieb nur von der Arge aushalten lässt.

Hochachtungsvoll

B.Schönhöfer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schönhöfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de vom 13.02.2009.

Das Instrument des Ein-EUR-Jobs führt nach Feststellungen der ARGE Nürnberger Land im eigenen Zuständigkeitsbereich zu einer anschließenden Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit einer Quote von 25 %. Dies ist beachtlich hoch, wenn man bedenkt, dass diese Maßnahmeart nur zur Testung der "Arbeitsmarktreife" bzw. des Integrationspotentials konzipiert wurde. Oft wird eine Teilnahme an solchen Maßnahmen auch gewünscht und umgesetzt, um wieder am Arbeitsleben teilzunehmen, auch wenn es nur um einen absehbaren Zeitraum geht und kein Lohn/Gehalt, sondern nur eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird. Die ARGEn sind von daher darauf angewiesen, dass sich Kommunen, Wohlfahrtsträger und sozial-caritative Vereinigungen bereit erklären, derartige Maßnahmen durchzuführen.

Die vom Teilnehmer auszuführenden Arbeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Das heißt deren Erledigung darf keine Pflichtaufgabe der Kommune oder des Wohlfahrtsträgers sein. Für den dabei entstehenden Aufwand (Führung und Anleitung, evtl. sozial-pädagogische Betreuung, Sensibilisierung der KollegInnen etc.) wird eine Betreuungspauschale gezahlt. Bei der ARGE Nürnberger Land war diese Betreuungspauschale in den Jahren 2005 und 2006 relativ hoch und liegt nun bei 219 EUR mtl. bei einer Maßnahme mit 15 Wochenstunden bzw. 300 EUR mtl. bei einer Maßnahme mit 30 Wochenstunden. Je nach festgelegten Wochenstunden verändert sich auch die Höhe der Pauschale. Aus diesen Pauschalen sind 1,50 EUR je Arbeitsstunde an den Maßnahmeteilnehmer zu zahlen sowie die ihm entstehenden Fahrkosten zu ersetzen. Der Rest ist für den Maßnahmeträger bestimmt. Der Maßnahmeteilnehmer erhält seine Alg-2-Leistungen weiter wie bisher.

Dass durch Ein-EUR-Jobs reguläre Arbeitsplätze vernichtet werden, ist weder belegt noch erkennbar. Im Übrigen führt die ARGE hierzu regelmäßige Kontrollen durch, indem ehemalige Maßnahmeteilnehmer über die abverlangten Arbeiten befragt werden. Bisher ist bei der ARGE Nürnberger Land erst ein Fall bekannt geworden, in welchem es diesbezüglich zu Problemen kam. Für Ihre Aussage, dass die o.g. Maßnahmepauschalen zu hoch wären, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

400-EUR-Arbeitsverhältnisse werden nach meinen Kenntnissen nicht aus dem Eingliederungsbudget der ARGE und auch nicht von der Arbeitsagentur bezuschusst. Gleichwohl wird bei der ARGE versucht, derartige Jobs zu vermitteln, da sie zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit und damit zur Entlastung der öffentlichen Kassen beitragen.

Bei Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 a SGB II Grds. könnte die Gefahr bestehen, dass derartig zustande gekommene Arbeitsverhältnisse reguläre Beschäftigung vernichten oder verhindern. Allerdings sind die Zugangsvoraussetzungen, deren Erfüllung bei der ARGE zu dokumentieren ist, sehr hoch. Es ist daher anzunehmen, dass sich ein Arbeitgeber sehr wohl überlegt, ob er einen unproblematischen Bewerber ignoriert und die Arbeit vollständig durch eine Arbeitskraft mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen erledigen lässt. Soweit er dies tut, übernimmt er eine soziale Aufgabe und trägt zur Entlastung der öffentlichen Kassen bei. Dafür soll er dann auch in Form eines Beschäftigungszuschusses belohnt werden. Es ist nicht denkbar, dass dieses hohe Arbeitgeberrisiko zum Abbau von regulären Beschäftigungsverhältnissen führt.

Ihre Bedenken, dass Beschäftigungszuschüsse nach § 16 a SGB II den Abschluss von Arbeitsverhältnissen verhindern, konnte ich damit sicher ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB