Portrait von Marlene Mortler
Marlene Mortler
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marlene Mortler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter K. •

Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Geehrte Frau Mortler,
da viele Abgeordnete noch Nebeneinkünfte von Nebentätigkeiten haben, woher nehmen diese Abgeordneten die Zeit dafür?
Sollten die Betroffenen nicht wie im normalen Arbeitsleben erst ihren Arbeitgeber . den Wähler- um Erlaubnis fragen?
Sollten die Nebeneinkünfte nicht auf die Diäten angerechnet werden?

Danke für ihre Antwort
G. Kunz

Portrait von Marlene Mortler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kunz,

schon heute ist es so, dass die beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten von Bundestagsabgeordneten im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht sind und dort (oder über Internet: http://www.bundestag.de ) von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.

Transparenz und Kontrolle sind für das Vertrauen der Wähler in die Politik und die Politiker von herausragender Bedeutung. Selbst der Anschein sachwidriger Abhängigkeiten von Abgeordneten muss strikt vermieden werden, um die Akzeptanz politischer Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die der Abgeordnete neben dem Mandat ausübt, und die daraus erzielten Einkünfte.

Im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten halten es CDU und CSU für richtig, dass alle Einkünfte aus beruflicher und sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen sind.

Transparenz ist aber kein Selbstzweck. Sie ist nur da sinnvoll und zu rechtfertigen, wo sie tatsächlich in der Lage ist, Abhängigkeiten aufzudecken. Eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten schafft lediglich eine Scheintransparenz. Sie ist verfassungsrechtlich bedenklich und politisch problematisch, weil sie keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte zulässt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Hier dürfen wichtige Elemente der Demokratie nicht ausgehöhlt werden. Bei einem "Demokratie-Index" müssen auch diese Kriterien berücksichtigt werden.

Ich halte es allerdings nicht für richtig, Abgeordneten die Ausübung von Berufs- oder Nebentätigkeiten generell zu untersagen. Wir brauchen Parlamente, in denen Abgeordnete aus allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten vertreten sind. Es liegt in unser aller Interesse, dass die Parlamente und ihre Mitglieder den Bezug zur Lebenswirklichkeit und zur Berufswelt nicht verlieren. Dies setzt die Möglichkeit voraus, neben dem Mandat die bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise fortzuführen oder Nebentätigkeiten auszuüben. Insbesondere für Selbstständige und Vertreter freier Berufe, die in unseren Parlamenten ohnehin unterrepräsentiert sind, ist dies oft die einzige Möglichkeit, ihre berufliche Existenz auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zu sichern. Dadurch wird auch während der Zeit der Parlamentszugehörigkeit ihre politische Unabhängigkeit gestärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler, MdB