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Frage von Alexander D. •

Frage an Marlene Mortler von Alexander D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

nachdem der Gesundheitfonds verabschiedet wurde und die gesetzlichen Kassen ihre Satzungautonmie zum1.1.2009 verloren haben, muß ich seit 01.01.2009 ca.75€ im Monat selber mehr bezahlen.
Ich bin Beamter im mittleren Dienst(A 7) und meine Frau hat einen Mini-Job (400 €) und ich habe noch eine Tochter mit 9 Jahren.

Da ich und meine Tochter privat versichert sind ( mit Beihilfeanspruch) und meine Frau freiwillig gesetzlich versichert ist wurde bisher mein Einkommen nur zur hälfte angerechnet und da meine Tochter bei mir mitversichert ist wurde noch der Unterhaltsbetrag von 840 € von der Krankenkasse meiner Frau abgezogen.
seit 01.01.2009 darf dieser Betrag nicht mehr abgezogen werden laut Schreiben der Kasse meiner Frau, da ich nicht über die Jahresentgeldgrenze (2009= monatlich 4050,00€) verdiene.

Ich wurde vom Gesundheitministerium per Mail unterrichtet ,das jedes Mitglied der gesetzlichen Versicherung seinen eigenen Beitrag zu zahlen hat um die Solidargemeinschaft nicht zu überfordern.
Ich bin der Meinung das ich zu Unrecht doppelten Beitrag zahlen muß da meine Tochter schon privat versichert ist und ich jetzt diesen Unterhaltsbedarfbetrag nicht mehr bekomme!
Die 75€ im Monat tun mir persönlich sehr weh und mir konnte noch keiner genau sagen warum einer der mehr wie 4050,00€ im Monat verdient diesen Unterhaltbedarfsbetrag bekommt und der wo weniger hat muß ihn bezahlen!
Ich fühle mich ungerecht Behandelt und hoffe von Ihnen eine vernünftige Antwort zu bekommen am besten wäre diesen Unterhaltsbedarfsbetrag wieder zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dvorak

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