Frage an Marlene Mortler von Hans-Heinrich C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Mortler,
mit der neuen Erbschaftssteuer-Regelung für Eigenheime wird offensichtlich eine Eigennutzung von mindestens 10 Jahren für eine Steuerbefreiung vorausgesetzt (siehe auch heutige Yahoo-Karikatur).
Wie verträgt sich das mit der heute geforderten beruflichen Flexibilität und den zeitlich befristeten Arbeitsverträgen?
In der Praxis bedeutet das doch, dass künftig die Häuser wegen der anfallenden Erbschaftssteuer verkauft werden müssen !!! Nur wer kauft jetzt überhaupt noch ??? Die anfallende Erbschaftsteuer ist aber sofort fällig ! So verliert man nicht nur sein Eigentum sondern wird auch noch per Gesetz in eine Schuldenfalle getrieben !
Wer heute noch Wohnungseigentum bildet wird nur noch zur Kasse gebeten. Bei diesen Gesetzen kann man den Leuten nur noch raten : Verjubelt lieber euer Geld, statt Wohnungseigentum zu bilden, wenn nicht einmal "Omas Häuschen" euch bleibt !
Wenn das die neue CSU-Politik ist, dann werden Sie bald noch mehr Wählerstimmen verlieren !
Mit freundichem Gruß
H-H Cölle
Sehr geehrter Herr Cölle,
haben Sie vielen Dank für Ihr elektronisches Schreiben zur Reform der Erbschaftssteuer. Insbesondere Ihrem letzten Satz muss ich widersprechen. Die CSU hat sich wie keine andere Partei über Monate und für Verbesserungen eingesetzt und durchgesetzt! Dies sollte anerkannt werden.
Mit Entschiedenheit und mit großem Verantwortungsbewusstsein hab ich dafür gekämpft, dass im Rahmen einer Erbschaftsteuerreform Eigentum und auch die Leistung respektiert werden, die der Eigentumsbildung vorausgeht. Ich sage eines klipp und klar: Ich verurteile es aus voller Überzeugung, wenn jemand die These vertritt, dass Erben ein leistungsloser Erwerb sei. Nein, Erben ist kein leistungsloser Erwerb. Erben ist vielmehr zweierlei: Derjenige, der sein ganzes Leben lang gearbeitet und etwas geleistet hat, der es sich vom Mund abgespart hat, was er vererbt, soll dies zu vernünftigen Konditionen an die nächste Generation weitergeben können. Wie sollen Menschen zu nachhaltigem Wirtschaften motiviert werden, wenn nicht durch die Chance, dass die Früchte ihrer Arbeit von ihren Kindern weiter gepflegt werden?
Das Ringen um die Erbschaftsteuerreform hat gezeigt: Es lohnt sich, für politische Grundüberzeugungen zu kämpfen. Die jetzt erzielten Regelungen tragen elementaren Anliegen Rechnung. Wer gemeinsam in einem Haus oder einer Wohnung wohnt, darf nicht, wenn der Ehepartner verstirbt, auch noch sein Heim verlieren. Wenn die Eltern-Generation hart für ein selbstgenutztes Heim gespart hat, darf es nicht sein, dass die Kinder Haus oder Wohnung verkaufen müssen, damit sie die Erbschaftsteuer bezahlen können.
Deshalb hat die CSU hartnäckig und am Ende erfolgreich dafür gerungen, dass im Erbschaftsteuerrecht der besondere Stellenwert von Wohneigentum in Familienbesitz gewahrt wird. Der Erwerb des Familienwohnheims durch Kinder oder durch Kinder verstorbener Kinder (=Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist) ist insoweit steuerfrei, als das übergegangene Familienwohnheim 200 qm Wohnfläche nicht übersteigt.
Ungeteilt ist die Freude trotz aller Erfolge nicht. Manche Auflagen sind zu bürokratisch. Die Verwandtschaft zu Geschwistern, Neffen und Nichten müsste berücksichtigt werden. Das Ziel der CSU bleibt die Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Die nötigen Korrekturen sind vorgemerkt - wir wollen sie nach der Bundestagswahl mit einer bürgerlichen Mehrheit durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB