Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Mortler!
Zum Rettungsplan aus der Finanzkrise ist mir einiges nicht klar, was sie mir mit ihrem Fachwissen und der Erfahrung des Alltags sicher erklären können.
Trifft es zu, dass hier ein Gesetz verabschiedet wurde, in dem weder eine parlamentarische oder gerichtliche Kontrolle vorgesehen ist?
Wieso sind sie der Meinung, dass das Finanzministerium die richtige Adresse zur Aufarbeitung der Finanzkrise ist?
Trifft es zu, dass das Finanzministerium ihre Gesetze von der Finanzlobby schreiben ließ?
Trifft es zu, dass das Personal des Finanzministeriums schon bei der KfW, IKB usw. versagt hat?
Trifft es zu, dass das Finanzministerium die Arbeit der Bank- und Finanzaufsicht behindert hat?
Trifft es zu, dass das Finanzministerium durch Rechtsänderung und Steuererleichterung den Banken-Wahnsinn begünstigt hat?
Glaube sie wirklich, dass hier die richtigen Experten am Werk sind? – z. Bsp. ist der Alkoholiker der beste Schnapsexperte.
Ist das noch demokratisch und gerecht, wenn man von den Armen nimmt, um den Reichen zu geben?
Mit Spannung erwarte ich ihre Antworten zu meinen Fragen?
Sehr geehrter Herr Kunz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Rettungsplan anlässlich der Finanzmarktkrise.
Das Gesetzgebungsverfahren ist aus den bekannten Gründen zwar eindeutig schneller und kürzer gewesen als üblich, aber es ist keineswegs weniger gründlich und intensiv gewesen. Am Ende der Beratungen hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, bei dem sich nicht das Maßnahmenpaket verändert hat. Der Handlungsrahmen und die dazu vorgesehenen Maßnahmen sind am Ende im Kern so geblieben, wie zu Beginn vorgeschlagen. Verändert hat sich das Mitwirkungsrecht des Parlaments. Wir haben im Verfahren der Beratung dieses Gesetzentwurfs sichergestellt, dass der Deutsche Bundestag zu jedem Zeitpunkt in der Lage bleibt, über die Einfühurng und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen Informationen zu erhalten und diese, wann immer ihm das notwendig erscheint, in der geeigneten Weise zu begleiten. Das während des Gesetzgebundgsverfahrens Verbände angehört wurden, ist nicht die Ausnahme sondern die Regel. Dies ist auch sachdienlich.
Zu Recht fragen die Menschen allerdings, warum die Politik seit Jahren das Sparen und Maßhalten zu ihren Leitsätzen erklärt hat, nun aber knapp 500 Milliarden Euro zur Rettung der Finanzbranche bereitstellen kann. Die Antwort ist so simpel wie erschreckend - weil es keine Alternative gab. Ein weiteres Zuwarten oder gar ein Nichtstun hätte den Zusammenbruch des gesamten Kapitalmarktes zur Folge gehabt. Die Konsequenzen einer solchen Katastrophe können wir in Island betrachten, wo ein Staatswesen am Rande des Kollapses steht.
Zum besseren Verständnis der Situation muss jedoch die immer wieder genannte Summe von 500 Milliarden Euro erläutert werden. Dieser Betrag wird keinesfalls als Ganzes an notleidende Finanzinstitute überwiesen. Es handelt sich vielmehr um Bürgschaften für Geschäfte von Bank zu Bank in einer Größenordnung von bis zu 400 Milliarden Euro. Im Gegenzug erhält der Staat dafür auch Mitspracherechte in Fragen wie der Begrenzung der Managergehälter, Bonuszahlungen oder der geschäftlichen Ausrichtung eines Geldhauses. Ebenso ergibt sich im Falle einer gelungenen Sanierung selbstverständlich eine Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzwirtschaft.
Abschließend sei noch einmal auf die Zielrichtung des verabschiedeten Stabilisierungsgesetzes hingewiesen. Es geht vorrangig um den Schutz der Bürger, der Sparer und Anleger, nicht etwa um die Rettung der Karriere einzelner Bankdirektoren.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB