Frage an Marlene Mortler von Simon S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
ich möchte nochmals auf meine Frage von 10.07. zurückkommen, da Sie diese leider nur sehr ausweichend beantwortet haben.
Meine Recherchen und Anfragen bei Versicherern haben Folgendes ergeben:
Nächstes Jahr soll es möglich sein beim Versichererwechsel in die private Krankenversicherung einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen mitzunehmen. Allerdings nur unter der Maßgabe, dass man bei dem neuen Versicherer den sogenannten Basistarif wählt.
Der Basistarif ist ein neu zu schaffender Tarif, der den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung spiegelt.
Die Höhe der Altersrückstellungen, die der Versicherte mitnehmen kann, richtet sich nach den Altersrückstellungen, die der Versicherte gebildet hätte, wenn er beim vorherigen Versicherer im sog. Basistarif versichert gewesen wäre. Also nicht nach den tatsächlich gebildeten Altersrückstellungen.
Hinzu kommt, dass der Versicherte bei dem neuen Versicherer wohl mindestens 2 Jahre im sog. Basistarif versichert bleiben muss, um nicht das Recht der Mitnahme der Altersrückstellungen zu verwirken.
Leider scheinen diese 2 Jahre - nennen wir sie Mindestversicherungszeit im Basistarif- noch nicht endgültig fest zu stehen. Die Versicher schieben die Unsicherheit auf das Gesundheitsministerium.
Warum sind diese Regeln so kompliziert? Warum kann ich die Altersrückstellungen nicht mitnehmen, wenn ich einen anderen Tarif wünsche?
Wie lange muss ich nun wirlich im sog. Basistarifen bleiben?
Wie kann ich Ihre Aussage "Detailfragen hierzu können nur in Kenntnis der gewünschten Gestaltungsmöglichkeiten beurteilt werden. " verstehen, wenn die Gesundheitsreform keine Gestaltungsmöglichkeiten zulässt, abgesehen von der Wahl des Versicherers, und sogar den Tarif festlegt.
Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie wenigstens versuchen würden, Klarheit in diese Sache zu bringen bzw. Erklärungen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon J. Sparks
Sehr geehrter Herr Sparks,
zu Ihrer Nachfrage zu den Konditionen eines Wechsels des privaten Krankenversicherungsunternehmens:
Sie selbst haben offenkundig intensive Recherchen zu den Mitnahmemöglichkeiten der Altersrückstellungen unternommen. In meiner Antwort vom 14.07.2008 hatte ich Ihnen die grundlegenden Fakten dazu ebenfalls dargestellt. Warum Sie meine Antwort deshalb als "ausweichend" bezeichnen, ist mir nicht nachvollziehbar. Zumal ich Sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass letztlich für die jeweilige Tarifgestaltung des beabsichtigt neuen Unternehmens eine individuelle Risikoprüfung entscheidend ist.
Sie werden ferner wissen, dass die Frage der Mitnahmemöglichkeiten der individuell "angesparten" Altersrückstellungen Gegenstand intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen war und ist. Die Klage der pivaten Krankenversicherer beim Bundesverfassungsgericht stützt sich im Wesentlichen auf diese Frage. Die getroffene Entscheidung des SPD geführten Bundesfinanzministeriums ist genau vor diesem Hintergrund zu sehen. Das BMF hat entschieden, dass Sie im Fall des Versicherungswechsels zunächst 18 Monate im Basistarif des neuen Krankenversicherers verbleiben müssen, wenn Sie Ihre im vorherigen Versicherungsverhältnis angesparten Altersrückstellungen zumindest anteilig ins neue Unternehmen übertragen wollen.
Erlauben Sie mir bitte noch diesen abschließenden Hinweis: Ihre Unzufriedenheit mit den gesetzlich getroffenen Reglungen zur Portabilität von Altersrückstellungen im Bereich der privaten Krankenversicherung vermag ich nachzuvollziehen. Die diesen Regelungen zugrunde liegenden Rechtsfragen sind aber offenkundig so gewichtig, dass sich die Politik darüber nicht einfach hinwegsetzen kann. Im übrigen gibt es nicht wenige Mitbürger, die der Auffassung sind, dass allein die Existenz der privaten Krankenversicherung ein Reichenprivileg ist. Ich selbst bin ganz und gar nicht dieser Auffassung. Nur müssen natürlich auch die in diesem Bereich getroffenen "Spielregeln" verfassungsrechtlich "wasserdicht" sein. Ich bin wirklich gespannt, ob die gesetzlich verankerten Bestimmungen zur Portabilität von Altersrückstellungen im Bereich der privaten Krankenversicherung vor den Karlsruher Richtern Bestand haben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB