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Marlene Mortler
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Frage von Simon S. •

Frage an Marlene Mortler von Simon S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

am 2.2.2007 haben Sie der Gesundheitsreform zugestimmt. Diese Reform sieht unter anderem vor, dass Mitglieder der privaten Krankenversicherung beim Wechsel des Versicherungsunternehmens ihre Altersrückstellungen zukünftig zumindestens teilweise mitnehmen können.

Insbesondere für Menschen die "Lockvogel-Angeboten" aufgesessen sind und sich vielleicht für den "falschen" Versicherer entschieden haben, würde dies eine Gelegenheit bieten diese Entscheidung zu korrigieren. Ferner würde dies den Namen "Wettbewerb-Stärkungs-Gesetz" gerecht werden, da ohne die Mitnahme der Altersrückstellungen der Wettbewerb stark eingeschränkt ist.

Da ich leider nirgends genauere Informationen zu diesem Aspekt der Gesundheitsreform finden konnte, möchte ich Ihnen folgende Frage stellen: "Wie und wann kann ich meinen Versicherer wechseln, ohne meine Altersrückstellungen ganz zu verlieren? Und was ist beim Wechsel insbesondere hinsichtlich der Mitnahme der Altersrückstellungen zu beachten?"

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt.

Freundliche Grüsse aus Wendelstein,

Simon J. Sparks

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sparks,

für Ihre Anfrage vom 10.07.2008 bedanke ich mich. Die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel des privaten Krankenversicherers war lange Zeit nicht möglich. Mit der Gesundheitsreform hat sich dies grundsätzlich geändert. Altersrückstellungen können nunmehr in gewissem Umfang bzw. ganz mitgenommen werden. Wie sich diese Mitnahme im Detail darstellt hängt davon ab, welche Tarifgestaltung Sie bei Ihrem bisherigen Unternehmen gewählt haben und in welchen Tarif eines neuen Versicherers Sie wechseln möchten. Detailfragen hierzu können nur in Kenntnis der gewünschten Gestaltungsmöglichgkeiten beurteilt werden. Hierzu ist eine Fachberatung durch einen versierten Versicherungsfachmann unerlässlich.

Zur genauen Klärung dieser Fragen darf ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Ihrer potenziell neuen Versicherungsunternehmen aufzunehmen. Grundlegende Informationen finden Sie in einem ausführlichen Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums im Internet unter: www.bmg.bund.de . Steuern Sie dort "Themen von A - Z" an. Unter "G" / "Gesundheitsreform" finden Sie diesen Ratgeber zur neuen Gesundheitsversicherung als download.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB