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Marlene Mortler
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Frage von Günter K. •

Frage an Marlene Mortler von Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Frage zu diesem Thema:
Warum wird nicht zuerst bei der Vielzahl der Privilegien (steuerfreie Pauschale, Altersvorsorge...) Ordnung geschafft, bevor weitere Forderungen gestellt werden? Wieso haben Abgordnete noch Zeit und Einnahmen aus Nebentätigkeiten?
Haben Abgeordnete auch die Ausbildung von Richtern, wenn sie denen gleich gestellt werden sollen?
Ist der Erfolg der Abgeordneten nicht eher an den Lohnsteigerungen und den Rentenerhöhungen zu messen und analog zu diesen Werten zu entlohnen?

Wie steht es um die Glaubwürdigkeit der Politik, wenn sich der Bundestag selbst seine Erhöhungen genehmigt? (Ohne vorher natürlich Wasser gepredigt zu haben, siehe Tarifkonflikt Bahn) Haben Sie Angst vor neutralen Ausschüssen zur Bestimmung der Abgeordneteneinnahmen?

Bitte geben Sie mir hierzu einige Antworten, die mich dazu bewegen können mich und meine Kinder davon zu überzeugen, dass die Abgeordneten die Interessen des Volkes vertreten.

mit freundlichen Grüßen
G. Kunz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kunz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Vorschläge der Koalitionsfraktionen für eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten.

Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 und zum 1. Januar 2009 angehoben werden. Der Steigerungssatz liegt unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße einer Bürgermeisterbesoldung (B 6) erreicht, jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65., zukünftig des 67. Lebensjahres, werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Bei einer Umstellung von der öffentlich-rechtlichen Alterversorgung auf ein anderes System würden bis auf weiteres erhebliche Mehrkosten für den Bundeshaushalt anfallen, da auch zukünftig Pensionsleistungen aus der bisherigen Altersversorgung vom Bund aufzubringen wären. Eine unabhängige Kommission kam darüber hinaus bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens beigetragen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB