Frage an Marlene Mortler von Simon S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort vom 16.01.07 bedanken.
Mit den Informationen der zitierten und anderen Quellen bin ich zu folgenden Überlegungen und Ergebnissen gekommen:
Für die GKV habe ich einfach mal den Durchschnittsbruttolohn lt. Rentenversicherung in Höhe von 2450 Euro mit dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenkassen in Höhe von 14,3% multipliziert. Zum Ergebnis von 350,35 € habe ich den Sonderbeitrag in Höhe von 0.9% also 22,05 € hinzuaddiert.
Die Summe 372,40 ist zu korrigieren, da laut BGMS 20 Millionen beitragsfrei mitversichert sind. Bei insgesamt 70,2 Millionen Versicherten habe ich einen durchschnittlichen Beitrag in Höhe von 266,03 € errechnet.
Bei der PKV habe mal einen Tarif berechnet, der der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst nahe kommt. Nahe meint hier Leistungen und Zuzahlungen. Für eine 40jährige Frau habe ich einen Beitrag von insgesamt 290,78 ermittelt. Eine vergleichbare Versorgung beim Thema Lohnfortzahlung habe ich dabei berücksichtigt (40€/Tag).
Der Betrag von 290,78€ beinhaltet aber auch 24,67€ gesetzliche Pflegeversicherung und 22,48€ gesetzlichen Altersentlastungszuschlag. Zieht man diese Komponenten vom Beitrag ab, da sie im oben errechnet Durchschnittsbeitrag der GKV nicht enthalten sind, kommt man auf einen Beitrag in Höhe von 243,63€
Diese Berechnungen bestärken mich in der Vermutung, dass die Ressource Geld nicht das Problem der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sondern vielmehr der Umgang mit den Beiträgen der Versicherten und deren Arbeitgebern.
Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen,
Simon J. Sparks
Sehr geehrter Herr Sparks,
die öffentliche Diskussion über die Entwicklung der Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen hat sich verstärkt, da diese in letzter Zeit überproportional angestiegen sind. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurde schon für 2003 gesetzlich festgelegt, dass sich die Verwaltungsausgaben der einzelnen Krankenkassen gegenüber dem Jahr 2002 grundsätzlich nicht erhöhen dürfen.
Man kann keinem Versicherten erklären, wie es möglich ist, dass für den Verwaltungsaufwand bei der einen Kasse 80 und der anderen 180 Euro pro Versichertem anfallen. Ich bin der Meinung, dass diese Differenz von 100 Euro besser für die Erbringung von Leistungen für die Patientinnen und Patienten in unserem Lande angelegt wären.
Allerdings muss man auch hier genau hinschauen. Denn Kassen mit älteren bzw. teureren Patienten haben logischerweise auch höhere Kosten zu tragen.
Mit der beschlossenen Gesundheitsrefom soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu schlankeren Verwaltungen führen. Der erste "Erfolg" dieser Gesundheitsreform ist bereits heute nachzulesen. Ich zitiere aus einer Zeitung aus Baden-Württemberg: AOK-Verwaltung schrumpft auf 14 Direktionen; der Kunde wird nichts merken.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB