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Marlene Mortler
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Frage von Sebastian G. •

Frage an Marlene Mortler von Sebastian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

ich wende mich heute in Ihrer Funktion als Drogenbeauftragte der
Bundesregierung an Sie.

Sie versuchen seit Jahren den Umgang mit der Cannabispflanze durch Kriminalisierung und Verfolgung einzudämmen. Dies ist laut dem Bund deutscher Kriminalbeamter massiv gescheitert. Es ist für minderjährige leichter auf dem Schwarzmarkt an Cannabis zu kommen, als im Supermarkt eine Flasche Schnaps zu erstehen. Ich finde diese Situation unerträglich, da ein effektiver Jugendschutz durch die Prohibition unmöglich gemacht wird und wir künstlich einen Schwarzmarkt erzeugen der Milliardenumsätze generiert, anstatt durch eine streng staatlich regulierte Abgabe an Erwachsene den Schwarzmarkt trocken zu legen.

Quelle: ZDF Zoom - Zoff ums Kiffen (www.youtube.com)

Des Weiteren haben 50 % aller deutschen Strafrechtsprofessoren eine Resolution unterzeichnet, die die Abgeordneten des Bundestages dazu auffordert, die derzeitige Gesetzeslage im Betäubungsmittelstrafrecht zu überprüfen, da die Kriminalisierung ihren Zweck systematisch verfehlt.

Quelle: Resolution der Strafrechtsprofessor*innen (www.schildower-kreis.de)

Cannabis ist bei einem nicht übermäßigen Gebrauch durch Erwachsene
völlig unproblematisch. Es ist daher völlig unlogisch, dass wesentlich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak (Tote 2015 = 194000, Tote durch Cannabis = 0) legal sind und Cannabis nicht. Eine Gleichbehandlung mit Drogen wie Heroin oder Kokain im BtMG § 29, 29a, 30, 30a (Straftaten) ist völlig irrsinnig.

Quellen: Jahrbuch der deutschen Hauptstelle für Suchfragen e.V. (www.dhs.de)

Drogenbericht 2015: Zeit Online vom 13. Mai 2015 (www.zeit.de)

Cannabis ist das sicherste Medikament der Welt. (www.vice.de vom 25.02.2014)

Cannabis-Überdosis?: (www.huffingtonpost.de vom 22.10.2014)

Meine Frage ist, warum Sie die verfehlte Drogenpolitik nicht in Richtung einer vernunftgesteuerten staatlichen Regulierung hin ausrichten?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Marlene Mortler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gaß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. März 2017. Sie sprechen darin das Cannabisverbot an.
Cannabis zählt zu den illegalen Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Hintergrund des Verbotes sind die enormen Gefahren, die von einem regelmäßigen Cannabiskonsum -gerade für Heranwachsende - ausgehen. Die gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums zeigt eine umfassende Meta-Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), deren Zusammenfassung Sie hier finden: http://www.drogenbeauftragte.de/internationales/vereinte-nationen/who-studie.html

Es gibt keinen Grund, der Freizeitdroge Cannabis die Absolution zu erteilen - weder, dass trotz Verbotes viele Menschen zum Joint greifen, noch, dass auch Tabak und Alkohol zu massiven gesundheitlichen Belastungen führen. Im Gegenteil: Dass wir unserem Körper bereits andere schädliche Substanzen zuführen, ist ein Grund mehr für einen wachsamen Umgang mit Cannabis.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler