Frage an Marlene Mortler von Johannes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mortler,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: „Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können.“
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2017.
Ich setze mich ausdrücklich für ein Verbot der Tabakaußenwerbung ein.
Selbstverständlich befürworte ich die Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundestag und habe dies auch vielfach öffentlich gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler