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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Theo P. •

Frage an Marlene Mortler von Theo P. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Mortler,

Wie ich den Medien entnehmen konnte, haben Sie sich dafür eingesetzt, das Cannabismedizinalblüten durch die Kasse bezahlt werden sollen.
Erstenmal stimmt mich das froh, da meine Frau zu der ausgewählten Personengruppe gehört.
Sie ist austherapierte Schmerzpatientin, hat Pflegestufe 1, 80% GdB mit "G".
Zudem ist sie eine von ca. 1020 Patienten, die die Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Medizinalblüten aus der Apotheke hat. Allerdings hat sie einen Monatsbedarf von 90 Gramm. In der Apotheke kosten 5 Gramm 63€, also muss sie ca. 1200€ jeden Monat auf den Tisch legen, damit sie schmerzfrei ist.
Welcher Hausarzt hat ein Budget von ca. 1200€ für einen Patienten? Der Hausarzt meiner Frau auf keinen Fall.
Jeder Arzt den wir dazu befragt haben, hat Angst, dass er auf Grund des hohen Budgets später in Regress genommen wird / werden kann.
Gibt es dazu schon eine Lösung?

Mit freundlichen Grüßen

Theo

Portrait von Marlene Mortler
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pimpertz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.01.2017.
Für Ihre Sorge habe ich viel Verständnis. Ich kann Ihnen aber Folgendes mitteilen:

Für die Verordnung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch niedergelassene Ärzte gelten wie sonst auch die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß §§ 106 ff. SGB V.
Dabei gilt der Grundsatz "Beratung vor Regress". Die Krankenkassen vereinbaren mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Inhalte der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und bilden jeweils auf Landesebene gemeinsam eine Prüfstelle und einen Beschwerdeausschuss. Die Ärzte sind also an der Aushandlung der finanziellen Bedingungen ihrer ärztlichen Tätigkeit immer beteiligt und können ihren Bedarf in die entsprechenden Gremien einbringen. Dazu kommt, dass die Erstverordnung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch die Krankenkasse zu genehmigen ist. Die Genehmigungsanträge sind laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen von der Krankenkasse abzulehnen. Damit wird auch der Bedeutung der Therapiehoheit des Vertragsarztes Rechnung getragen. Die vor der Erstverordnung zu erteilende Genehmigung bietet dem Vertragsarzt auch eine Sicherheit hinsichtlich der Kostenübernahme durch die GKV.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler