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Frage von Ralf B. •

Frage an Marlene Mortler von Ralf B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mortler,

gestern las ich etwas in einer Zeitung das mich als fast 60 jährigen Bürger befremdlich stimmt. In der Zeitung "Der Teckbote" aus Esslingen schrieb folgendes: „Cannabis ist verboten“, warnt Florian Schepp, „wen wir mit 0,01  Gramm erwischen, der bekommt das volle Polizeiprogramm.“ Gemeint sind: Polizeiliche Ermittlungen, Erkennungsdienst, Meldung an die Führerscheinstelle."
http://www.teckbote.de/nachrichten/artikel-kirchheim_artikel,-Der-Joint-ist-kein-Freund-_arid,95179.html

Ich dachte die Strafverfolgung würde mit Augenmaß und mit bedacht in Deutschland angewendet. Wie finden sie das, wenn Menschen wegen 0,01gr Cannabis Erkennungsdienstlich behandelt werden, eine Hausdurchsuchung bekommen und Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen sind?

Das passt irgendwie nicht zu ihrer getätigten Aussage, dass in Deutschland so gut wie keine Strafverfolgung für Konsumenten stattfindet? Ich steh da irgendwie auf dem Schlauch und würde mich freuen wenn sie hier für Aufklärung sorgen würden. Entweder ist hier ein Polizeirambo auf eigener Faust unterwegs, oder ihre Aussage bezüglich der Strafverfolgung stimmt nicht. Vielen Dank im voraus für die Aufklärung,

Ralf Blandowski

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