Frage an Marlene Mortler von Phillip S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mortler,
Bezüglich Cannabis haben Sie ja bereits sämtliche Fragen beantwortet. Wie ich aus Ihren Antworten herauslesen konnte, sind Sie kein Befürwörter von der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten. Sprich, Sie sind der Meinung, dass eine Anwendung von §31a BtmG sinnvoll ist.
Leider ist die Anwendung des §31a des BtMG in manchen Bundesländern eher eine Seltenheit. Da die Einstellung des Verfahrens im Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt.
Um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten, wäre es Sinnvoll Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel zu streichen. Zumindest die eine einheitliche Gesamtmenge von z. B. 5 Gramm. Somit würde eine geringe Menge von 5 Gramm "nur" noch unter das AMG fallen. Der Konsument würde straffrei bleiben, denn der Besitz und / oder Erwerb ist laut §95 AMG nicht untersagt. Somit wäre der Konsument straffrei und dennoch wäre es möglich die Drogendealer zu verurteilen. Was bei mir als der Wunsch vieler Politiker angekommen ist.
Des Weiteren wäre die Anwendung von AMG bei Cannabis sinnvoller, da Cannabis nun als Medizin von Ärzten verschrieben werden darf.
Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass so eine Regelung sinnvoller für alle Beteiligten wäre. Vielleicht nicht die Optimalste aber durchaus sinnvoller als die Jetzige.
Mit freundlichen Grüßen
P. Skowronek