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Marlene Mortler
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Frage von Alexander G. •

Frage an Marlene Mortler von Alexander G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

am 06.02.2014 haben sie zu den umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP bereits Stellung genommen. Es interessiert mich ob sie nach den neuesten Leaks ihre Meinung geändert haben oder nicht.
Was halten sie von einer Volksabstimmung über die beiden Abkommen, da diese ja in viele Bereiche unseres Lebens eingreifen werden?
Im übrigen geht es nicht nur um TTIP sondern auch um CETA.
Als Bürger komme ich langsam zu der Überzeugung das Frau Merkel nach Gutsherrenart bestimmte Entscheidungen trifft.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Gorzella

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gorzella,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Mai 2016 auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP und zu Volksabstimmungen.

Ich sehe bei TTIP zuerst die Chancen und nicht die Probleme. Bisher war jedes Handelsabkommen gut für den Exportweltmeister Deutschland. Viele Menschen in Deutschland sind jedoch der Meinung, die USA würden durch TTIP unsere Standards heruntersetzen. Doch auch wir haben nicht in allen Punkten die höchsten Vorgaben. Ein Handelsabkommen zeichnet sich durch einheitliche Standards aus. Ziel muss eine Versachlichung der Debatte sein, anstatt TTIP pauschal vorzuverurteilen. Ich werde mit „Ja oder Nein“ stimmen, wenn ich das Gesamt- und Abschlussdokument kenne. Vorausgesetzt es kommt überhaupt dazu.

Beim Thema Volksabstimmung bin ich der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland durch eine Volksabstimmung unmittelbar entscheiden dürfen, wenn beispielsweise die Übertragung von wesentlichen Kompetenzen auf die EU oder der Beitritt weiterer Länder bevorsteht. Für diese Position hat sich die CSU-Landesgruppe auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingesetzt. Eine darüber hinausgehende Öffnung für allgemeine bundesweite Volksabstimmungen unterstütze ich dagegen nicht.

Ein wesentlicher Grund, der aus meiner Sicht gegen die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen spricht, ist das in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich festgelegte System des Föderalismus. Eine bundesweite Volksabstimmung müsste immer auch die Belange des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Eine bloße vorherige Beteiligung des Bundesrates mit der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, reicht hierzu sicherlich nicht aus. Zudem würde dies die Entscheidung der Bürger zusätzlich verunsichern.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler