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Frage von Martin S. •

Frage an Marlene Mortler von Martin S. bezüglich Recht

Werte Frau MdB und Drogenbeauftragte Mortler,

wie das Magazin VICE richtig feststellt (siehe http://www.vice.com/de/read/grasbesitz-kann-haerter-bestraft-werden-als-das-zuenden-einer-atombombe ) sind folgende Strafen festgesetzt:

§ 29 BtmG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1) Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft

§ 328 Strafgesetzbuch, Abs. 2:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]

3) eine nukleare Explosion verursacht oder einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

Wie kann man jemanden, der mal ab und zu etwas Kifft und deswegen erwirbt klar machen, dass es das gleiche ist wie eine Atombombe zünden - ist das nicht völlig unverhältnismäßig?

mfg,
Martin Steldinger

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