Frage an Marlene Mortler von Ralf M. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Mortler
Vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen.
Aus diesen Antworten habe ich entnommen das es selbst für sie nicht absehbar ist ob und wenn ja wann und in welcher Form das geplante Gesetz zur Finanzierung von Medizinalhanf durch die Krankenkassen in Kraft treten wird.
Aller Voraussicht wird es wohl in diesem Jahr zu keiner Änderung kommen so das sich sehr viele Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle auch weiterhin ihre Medizin nicht leisten können.
Ich möchte sie jetzt fragen was diese Patienten noch tun können um den unbestimmten Zeitraum zu überbrücken.
Bei ihrer Antwort bedenken sie bitte das es sich bei den Patienten um Menschen handelt denen nachweislich keine andere Möglichkeit bleibt ihre vielfältigen Leiden halbwegs in den Griff zu bekommen.
Mit freundlichem Gruß
R. Maly
Sehr geehrter Herr Maly,
vielen Dank für ihre Nachfrage, welche ich gern beantworte.
Sie erkundigen sich danach, auf welche Art und Weise Kranken, denen Cannabis nachweislich hilft, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes finanziell geholfen werden kann, um die Kosten ihrer Cannabistherapie besser bewältigen zu können.
Detailinformationen zur Ausnahmeerlaubnis und der Verwendung von Cannabis als Medizin erhalten Sie bei der Bundesopiumstelle.
Dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 10.14 http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=060416U3C10.14.0 ) zum Thema Eigenanbau von Cannabis, können Sie weitere Detailinformationen entnehmen.
Entscheidend ist für mich jedoch die schnelle Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzesentwurfes.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Gesetzgebungsverfahren zeitgerecht durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler