Frage an Marlene Mortler von Ralf M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler
Ihre Antwort auf die Frage
http://www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346--f445443.html#q445443
wirft bei mir die Frage auf ob die Bundesregierung plant in dem noch nicht einmal für Sie abschätzbaren Zeitraum bis das die erste Dose med. Cannabis von den Krankenkassen finanziert über den Tresen einer deutschen Apotheke gehen wird den in der Frage von Herrn Voß beschriebenen Patienten zu helfen?
Z.B. könnte die Bundesregierung übergangsweise und unbürokratisch Geld bereitstellen damit alle Patienten die jetzt zwar eine Genehmigung haben Cannabis in der Apotheke kaufen zu dürfen aber leider kein Geld haben es kaufen zu können geholfen wird. Finanzminister Schäuble verkündete doch vor nicht allzu langer Zeit einen enormen Überschuss in seinem Haushalt. Vielleicht kann er ja einen winzig kleinen Bruchteil davon entbehren.
Dies hätte für die Patienten den Vorteil das ihnen zeitnah geholfen wird und sie nicht erneut mindestens ein weiteres Jahr auf Änderungen warten müssen. Die Regierung kann sich dann alle Zeit der Welt lassen um die Sache zu diskutieren, zu beantragen, auf den Weg zu bringen, sich zu beraten, zu überlegen....
Wie denken sie darüber?
Sehr geehrter Herr Maly,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.01.2016, welche ich gern beantworte.
Ihre weiteren Anfragen vom 15.10.2015, 02.11.2015, 05.11.2015 und 20.12.2015 werden jeweils mit einer gesonderten Mail beantwortet. Wie Ihnen bekannt ist, erhalte ich wöchentlich eine große Zahl von Eingaben und Anfragen.
Dadurch kann die Beantwortung der einzelnen Vorgänge einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Wie Sie meiner Antwort an Herrn Voß entnehmen können, handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Gesetzesentwurf um eine Vorlage der Bundesregierung, welche nun den verfassungsrechtlich vorgegebenen parlamentarischen Prozess durchlaufen muss.
Die demokratischen Willensbildungs- und Gesetzgebungsprozesse in Deutschland sind dabei ein wertvolles und schützenswertes Gut.
Aus diesem Grund ist die von Ihnen vorgeschlagene Zwischenfinanzierung aus dem Bundeshaushalt nicht -auch nicht nur vorübergehend- realisierbar. Andernfalls würden beispielsweise die Stellungnahmen der Länder und Verbände aber auch die noch anstehenden Beratungen im deutschen Bundestag in unzulässiger Weise dadurch beeinträchtigt werden.
Schließlich ist derzeit noch gar nicht absehbar, in welchem Umfang am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine Pflicht zur Kostenübernahme von Medizinalhanf durch die gesetzliche Krankenversicherung festgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler