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Marlene Mortler
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Frage von Ralf M. •

Frage an Marlene Mortler von Ralf M. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Mortler

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. schreibt zur Cannabispolitik in Deutschland u.a.:

"2
Forderungen der DHS
•Ob die derzeit geltenden Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts die Erreichung der Ziele der Sucht- und insbesondere Cannabispolitik unterstützen, ist nicht belegt.
Die DHS fordert daher:
Eine noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung eingesetzte Enquete-Kommission soll die derzeit geltenden Bestimmungen der Cannabispolitik auf ihre erwünschten und unerwünschten Folgen einer umfänglichen Überprüfung unterziehen.

•Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht die begrenzte,
kontrollierte und wissenschaftlich begleitete Durchführung von Modell-Projekten, die Alternativen zur derzeitigen Verbotspraxis erforschen und Möglichkeiten der kontrollierten Abgabe erproben."

Aus
http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/news/Cannabispolitik_in_Deutschland.pdf

Ich würde nun gern von Ihnen wissen was sie zu diesen Forderungen von sehr vielen in der Suchthilfe tätigen Personen, die tagtäglich mit der von Ihnen favorisierten Verbotspolitik zu tun haben sagen.

Mit freundlichem Gruß

Ralf Maly

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maly,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das BMG und ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sehe derzeit keinen zwingenden Bedarf in der Einrichtung einer Enquete-Kommission.
Das Ministerium überprüft laufend die gesetzgeberischen betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben und passt sie den wissenschaftlichen Erkenntnissen an.

Hinsichtlich der medizinischen und therapeutischen Anwendung von Cannabis und seinen Inhaltsstoffen unterstützt das BMG die Forschung an Cannabinoiden und die Entwicklung cannabishaltiger Arzneimittel. Die Bundesregierung hat die Position "Cannabis" im BtMG so geändert, dass in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach klinischer Prüfung und Zulassung von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler