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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Thomas K. •

Frage an Marlene Mortler von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

erklären sie mir doch bitte einmal, wieso ich als Erwachsener voll geschäftsfähiger Mensch keine getrockneten Kräuter konsumieren darf. Ich darf Fallschirmspringen, Bergsteigen, Autofahren, an Saufgelagen teilnehmen, mich mit Salz vergiften. Also jede menge gefährlicher Sachen, aber Hanf zu besitzen ist verboten. Sagt mir nicht der Artikel 2 des GG alle Freiheiten zu haben solange ich nicht jemanden anderes Freiheit einschränke? Wessen Freiheiten schränke ich ein wenn ich abends mal einen Joint rauche?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Königbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de und die Erinnerung in Ihrer Mail vom 20.11.2015. Gern möchte ich Ihre Frage beantworten. Allerdings erhalte ich wöchentlich eine Vielzahl von Anfragen und bitte deshalb um Verständnis, wenn sich die Beantwortung einzelner Anfragen dadurch verzögert.

Die Verpflichtung des Staates das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen, lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten. Aus der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG, die Sie erwähnen, lässt sich jedoch kein "Recht auf Rausch" entnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Cannabis-Beschluss geklärt, dass der Umgang mit Drogen unter die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG fallen. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es somit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler