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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Achim B. •

Frage an Marlene Mortler von Achim B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

in Ihrer Antwort an Herrn Reindl vom 17.06.2015 beschreiben Sie die E-Zigarette irrtümlich als neues Tabakprodukt, obwohl diese selbst von der EU-Kommision in der TPD 2 als Nichttabakprodukte eingestuft werden. Das Gesundheitsministerium sieht die Tabaksteuer als sogenannte Lenkungssteuer, die eine Senkung des Tabakkonsums bewirken soll, auch ist im Tabaksteuergesetz die Besteuerung von
Nichttabakprodukten gar nicht vorgesehen.
Die von Ihnen angeführten Fachgesellschaften WHO, DKFZ, BfR und DPG haben allesamt festgestellt, dass die E-Zigaretten wesentlich weniger Schadens-potential als Tabakzigaretten haben und beschränken ihre Bedenken auf mögliche Feinstpartikel von Aromen, die bisher im Dampf allerdings nicht nachgewiesen werden konnten.(1)
Wie begründen Sie also Ihre Aussage:"Es darf nicht sein, dass neue Tabakprodukte wie die E-Zigarette keiner Steuerpflicht unterliegen und damit gegenüber herkömmlichen Tabakprodukten bevorteilt werden." ?
Wollen Sie zukünftig jedes Produkt, das eine Senkung des Tabakkonsums bewirkt und wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten ist, mit Tabakprodukten gleichstellen und mit einer Tabaksteuer belegen ?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Blank

(1) http://www.bfr.bund.de/cm/343/offener-brief-des-bfr-an-prof-dr-mayer-universitaet-graz.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Blank,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne gehe ich auf meine Antwort vom 17.06 nochmal genauer ein.

Nikotinhaltige Liquide der E-Zigarette werden aus Tabak hergestellt. Sie können und sollten daher auch entsprechend aller anderen Tabakprodukte der Tabaksbesteuerung unterstellt werden. Dies ist auch zweckmäßig, da die Tabaksteuer sowohl gesundheitspolitische als auch fiskalische Ziele folgt, was insbesondere auch für neue Tabakprodukte wie der E-Zigarette gelten sollte, soweit sie Nikotin enthalten. Auch wenn der Konsum von E-Zigaretten mit deutlich geringeren gesundheitlichen Gefahren verbunden ist als das Rauchen von Normalzigaretten, kann die E-Zigarette nicht als gesundheitlich harmlos eingestuft werden. Die Liquide enthalten neben dem Nikotin eine Vielzahl von unbekannten Inhaltsstoffen in den Aromen, deren gesundheitliche Folgen wie durch das Inhalieren von Feinstaubpartikeln auch für Erwachsene nicht abschätzbar sind.

Insofern besteht ein Gefahrenpotential bei E-Zigaretten und ich kann Raucherinnen und Rauchern aus sucht- und gesundheitspolitischer Sicht nur den Rauchstopp empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler