Frage an Marlene Mortler von Theo P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
Danke für Ihre Antwort vom 4.5.2015 auf meine Schreiben vom 25.2.2014 und 25.3.2015.
Die Krankenkasse zahlt mittlerweile wieder die Kosten für Dronabinol, dem VDK und dem Bericht im WDR sei Dank.
Dies war aber nicht meine Frage, die stellte ich einen Satz später. Vielleicht könnten Sie mir die Frage ja jetzt beantworten. Und mir wäre es lieb, wenn ich nicht wieder über ein Jahr warten müsste, bis ich (k)eine Antwort erhalte.
Frage: Da Deutschland angeblich so fortschrittlich ist, frage ich Sie, warum gibt es Dronabinol nicht auf Rezept, sondern nur als Off-Label-Medikament?
In der Pharmazeutischen Zeitung vom 3.5.2015 (link: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56815 ) steht, das die Fa. Bionorica einen Zulassungsantrag für ein Dronabinol Fertigarzneimittel beim BfArM gestellt hat und damit rechnet, noch in diesem Jahr die Zulasung zu bekommen. Dann würde es Dronabinol als Kassenleistung geben.
Frage: Spielt Ihre Meinung als Drogenbeauftragte dabei auch eine Rolle? Oder wird diese Entscheidung alleine von der BfArM getragen?
Mit freundlichen Grüssen
Theo Pimpertz
Sehr geehrter Herr Pimpertz,
Dronabinol ist in Deutschland nur als Rezepturarzneimittel verfügbar, da für die Anwendung eine anerkennende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fehlt. Wie Sie richtig anmerken, ist durch die Firma Bionorica ein Zulassungsantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt worden, allerdings steht diese Entscheidung noch aus, da hierzu aufwändige klinische Prüfungen durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler