Frage an Marlene Mortler von Martin H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
in meinen Fragen geht es um das Thema E-Zigarette und Ihre Kompetenz in Bezug der Gleichen.
Ihnen, sofern Sie Ihre Recherchen ordentlich gestaltet haben, dürfte bekannt sein, dass die E-Zigarette kein Tabakprodukt ist. Um so mehr hat es mich gewundert, dass die E-Zigarette in einer Richtlinie auftaucht, wo sie vom Prinzip her nicht rein gehört, da kein Tabak im Liquid verwendet wird. Laut Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehört die E-Zigarette auch nicht in die Arzneimittelverordnung, was auch Nachvollziehbar ist. Somit ist es vom Prinzip her ein reines Genussmittel und müsste als normales Lebensmittel eingestuft werden.
Davon abgesehen, das es schon viele Studien über dieses Produkt gibt, ist wohl eines schon bei etwas genauere Betrachtung auf jeden Fall erkennbar. Die E-Zigarette ist weit aus gesünder als die Tabakzigarette und kann dadurch Leben retten. Dies bestätigen immer mehr Ärzte und Professoren, die sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben. (Und bitte nicht nur aus Sicht der WHO die Lage beurteilen, sondern sich ein eigenes Bild verschaffen.)
Nun meine Fragen:
Warum soll zum einen nun eine Extrabesteuerung Anwendung finden und zum anderen, warum wird die E-Zigarette nicht eher von staatlicher Seite aus gefördert, um vielen Bürgern in Deutschland aus der Sucht der Tabakzigarette zu helfen?
Natürlich finde ich eine gewisse Regulierung für Notwendig, die aber schon in der Fertigung und dem Vertrieb der Produkte rund um die E-Zigarette innerhalb von Deutschland Anwendung findet. Problematisch halte ich eventuell Produkte aus dem Ausland, da dort die Bestimmungen eventuell nicht so gehandhabt werden, wie in Deutschland. Dies wäre dann zu Prüfen.
Ich bitte um vorheriger Prüfung der Fakten und eine kompetente Antwort.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Ärztliche Fachgesellschaften wie die DPG, die WHO, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum warnen vor den gesundheitlichen Gefahren, die durch das Inhalieren aller Formen der E-Zigarette mit aber auch ohne Nikotin ausgehen. Untersuchungen haben ergeben, dass beim Einatmen des Dampfes der E-Zigarette in den Aromen die Feinstpartikel eine erhebliche gesundheitliche Gefahr darstellen.
Bislang gibt es keine Regulierung von E-Zigaretten und Liquids. In einigen Liquides wurden sogar geringe Mengen an Giftstoffen (z.B. krebserregende Nitrosamine) bis zu nicht zugelassenen Medikamente (Appetitzügler, Potenzmittel) nachgewiesen. Insgesamt 7.000 verschiedene Inhaltsstoffe sind bekannt. Es ist nicht geklärt, in welcher Zusammensetzung der E-Zigaretten-Dampf von den Konsumenten wieder ausgeatmet wird. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Innenraumluft mit Schadstoffen belastet wird. Daher sind auch Gesundheitsrisiken auch für Passivraucher möglich.
Jeder Verbraucher muss sich darüber im klaren sein, dass er sich beim Gebrauch von E-Zigaretten auf ungeklärte gesundheitliche Gefahren einlässt. Sie sind keinesfalls harmlos.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler