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Marlene Mortler
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Frage von Chris B. •

Frage an Marlene Mortler von Chris B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler

Ich würder gerne von Ihnen wissen warum es z.B. keine Beahndlung für Opiatabhängige mit Cannabis zur Unterstützung clean von Opiaten zu bleiben) möglich ist?
Ich bin seit über 27 Jahren Abhängig und bin im Methadonprogramm. Soweit so gut. Allerdings habe ich Regelmässig Rückfälle bis zu dem Zeitpunkt an dem ich Cannabis unterstützend Abends nach der Arbeit konsumiert habe. Leider bekomme ich keine Sondergenehmigung da ich nicht ins Schema ( Schmerzpatient, MS oder ADHS ) passe.
Das heisst ich bin zwar als krank eingestuft aber darf durch das Cannabisverbot leider nicht komplett in die Gesellschaft integriert werden und kann daher auch nicht vollzeit arbeiten.
Warum kann es in Deutschland nicht wie es in vielen anderen Landern Europas praktiziert wird zu einer Regelung kommen das über 21 oder 25 Jährige Erwachsene Cannabis von 1-3 Pflanzen selbst zur Eigentherpie oder Eigenbedarf anbauen dürfen oder von Institutionen ( wie in Spanien oder Belgien ) getan wird? In diesen Ländern sind die Konsumentenzahlen nicht höher als in Ländern die es verbieten. Desweiteren kann es ja auch nicht sein das ich jetzt auf dem Schwarzmarkt kriminell sein muss um Abends zur Ruhe zukommen und nicht den Drang verspüre mir wieder Heroin zu kaufen:-( Das kann ich meine Familie nicht antun werde aber gezwungen dies zu tun.
Es ist wirklich an der Zeit das auch Deutschland nach Holland, Belgien, Spanien, Portugal USA und weitere handelt. Es wird seit mehr als 10 jahren immer wieder nur mit den alten und immer gleichen Argumenten von Seiten der CDU, CSU und SPD geantwortet.Dabei heisst es seit Jahren das die Politik sich mit Hochdruck an eine Regelung macht. Aber 10 jahre sind für uns als Konsumenten/POatienten leider nicht als Hochdruck zu sehen:-((

Hoffe auf eine kompetente Antwort.

Gruß

Bundtzen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bundtzen,

es ist gut und es verdient Anerkennung, dass Sie sich einer Substitutionsbehandlung unterziehen und das Sie sich Ihrer Suchterkrankung stellen.

Wie Herr Bundesminister Gröhe und ich bereits öffentlich geäußert haben, prüft das Bundesministerium für Gesundheit derzeit, unter welchen Bedingungen die medizinische Anwendung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland, für einen bestimmten Patientkreis erweitert werden kann. Da sich das Vorhaben noch in der weiteren Prüfung und Diskussion befindet, kann ich Ihnen derzeit keine näheren Informationen zu einer zukünftigen Ausgestaltung eventueller Regelungen geben. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis.

Jedoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bislang keine Indikation dafür vorliegt, ob bei einer Substitutionsbehandlung eine zusätzliche Behandlung mit Cannabis medizinisch angebracht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler