Frage an Marlene Mortler von Martin K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Mortler,
mit großem Interesse verfolge ich seit ca. einem Jahr ihre Arbeit als Drogenbeauftragte.
Heute stieß ich zum ersten Mal auf Ihre persönliche Internetseite und laß die Rubrik "Vorlieben" ( http://www.marlenemortler.de/vorlieben ).
Sehr verwunderte mich die Frage: "Mit wem würden Sie gern bei einer Maß Bier zusammensitzen?"
Bier enthält Alkohol - Eine legale Droge die vielen Menschen jährlich das Leben kostet und zu sozialem Abstieg bei übermäßigem Konsum führen kann. Die Einheit "Maß" aus der o.g. entspricht einem Liter Bier und, in einer "Sitzung" getrunken, enthält es Zweidrittel des Alkohols die Wechsler 1994 als sogenanntes "Rauschtrinken" definiert hat.
In meinen Augen ist es unverantwortlich und empörend, dass die Bundesdrogenbeauftragte auf ihrer persönlichen Webseite das Trinken von einer solchen Menge Alkohol gutheisst, vor allem da diese Menge Alkohol gefährlich Nahe an der Grenze des Rauschtrinkens befindet.
Die unterschiedliche Behandlung von Cannabis und Alkohol als Betäubungsmittel wurde oft darin begründet, dass man Alkohol nicht primär als Rauschmittel zu sich nimmt, sondern als Genußmittel.
Dieses scheint mir nun hinfällig, da sie als Bundesdrogenbeauftragte eine besondere Vorbildfunktion besitzten und das Trinken von Alkohol gutheißen zu scheinen. Ansonsten wäre dies sicherlich nicht in der Rubrik "Vorlieben" zu finden.
Vor Weihnachten verurteilten sie den Musiker Thomas D. für seine Aussage zur Cannabislegalisierung kritisch und in aller Öffentlichkeit.
Auf der anderen Seite gutheißen Sie den Konsum von einer fragwürdigen Menge Alkohol auf Ihrer eigenen Webseite.
Passt dies zusammen und glauben Sie, dass dies Ihrer Glaubwürdigkeit als Bundesdrogenbeauftragte dient?
Gerne würde ich Ihre Meinung zum obigen Sachverhalt lesen - bei so vielen Seiten unbeantworteter Fragen scheint mir dies allerdings utopisch - leider.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Keil