Frage an Marlene Mortler von Frank H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
auf abgeordnetenwatch.de schrieben sie am 11.04.2014:
»Ich setze mich dafür ein, dass cannabinoidhaltige Medikamente für eine größere Zahl von schwerkranken Patienten zur Verfügung stehen, denen mit anderen schmerzlindernden Medikamenten nicht geholfen werden kann.«
http://www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346--f414349.html#q414349
Machen Sie das auch wirklich oder ist das nur eine politische Standardphrase um schwerkranken Patienten nicht die Hoffnung auf die baldige Linderung ihrer Schmerzen zu nehmen?
Ich frage Sie weil exakt dieser Satz am 24.09.2013 schon von Ihrer Amtsvorgängerin Frau Dyckmans geschrieben wurde.
http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f402711.html#q402711
Dieser Satz wird übrigens wortgleich auch am 20.10.2014 von Frau Zeulner verwendet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/emmi_zeulner-778-78586--f421557.html#q421557
Wenn also Ihre Aussage ehrlich gemeint war, nennen Sie mir bitte wie, wann und wo Sie sich bisher wirklich für cannabinoidhaltige Medikamente eingesetzt haben und wie sie das in Zukunft tun wollen.
Mit welchen Widerständen haben Sie bei der Thematik zu kämpfen?
Welche Gesetze oder Behörden verhindern eine schnelle Umsetzung ihrer Forderung?
Wie sind die Erfolgsaussichten und in welchem Zeitraum kann die Umsetzung erfolgen?
Und was können wir Bürger tun um ihre Forderung tatkräftig zu unterstützen und den Vorgang zu beschleunigen?
Ich bitte Sie um eine ausführliche und ehrliche Antwort auf jede meiner Fragen. Falls ihre oben zitierte Aussage gar nicht wahr sein sollte und sie deshalb nicht antworten, wäre das ein weiterer herber Schlag ins Gesicht aller schwerkranker Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Haller
Sehr geehrter Herr Haller,
vielen Dank für Ihre Mail vom 11. Januar 2015. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage zum Thema Cannabis als Medizin antworten.
Auch ich teile Ihre Auffassung das der Zugang zu cannabishaltigen Medikamenten verbessert werden muss. Cannabishaltige Arzneimittel können schwerkranken Menschen helfen. Aus genau diesem Grund hat die Bundesregierung bereits 2011 die Zulassung von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln als eine weitere Therapieoption für einen begrenzten Kreis schwerkranker Patienten ermöglicht. Allerdings müssen entsprechende Fertigarzneimittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den strengen Vorschriften des Arzneimittelrechts eine standardisierte Arzneimittelqualität und anhand klinischer Studien die Wirksamkeit in der entsprechenden Indikation und eine positive Nutzen-/Risiko-Bewertung nachweisen. Gegenwärtig kann in Deutschland neben dem Cannabis-Arzneimittel Sativex auch der Cannabis-Inhaltsstoff Dronabinol ärztlich verschrieben werden.
Es ist richtig, dass ein Arzt einem Patienten derzeit kein Cannabis verschreiben kann, sondern Sie als Patient können einen Antrag an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von sogenanntem Medizinalhanf zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie zu erhalten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist es für den Erfolg eines solchen Antrags entscheidend, dass ein Arzt den Antrag befürwortet, das heißt, die Notwendigkeit einer Behandlung mit Cannabis-Medikamenten ausdrücklich bestätigt. Auf der Internetseite des BfArM finden sich verschiedene Formulare zur Antragstellung sowie "Hinweise für Patientinnen und Patienten ". Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.bfarm.de.
Ich kann Ihnen versichern, dass es mir als Drogenbeauftragte der Bundesregierung ein großes Anliegen ist, die Versorgung mit cannabishaltigen Arzneimitteln zu verbessern und chronisch schwerkranken Patientinnen und Patienten Zugang zu diesen zu ermöglichen. Ich setze mich dafür ein, dass cannabishaltige Medikamente für eine größere Zahl von schwerkranken Patienten zur Verfügung stehen, denen mit anderen schmerzlindernden Medikamenten nicht geholfen werden kann. Darüber hinaus prüft das Bundesministerium für Gesundheit derzeit, unter welchen Bedingungen die medizinische Anwendung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland so angepasst werden kann, dass Menschen, denen erwiesenermaßen etwa nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, in dem erforderlichen Umfang versorgt werden können, sowohl was den Zugang zu cannabishaltigen Medikamenten als auch deren Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenkasse betrifft.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich im Augenblick deutliche Zustimmung und wenig Widerstände für mein Anliegen erfahre. Eine Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen muss aber auch darauf abzielen, dass arzneimittel- und apothekenrechtliche Anforderungen beachtet werden. Eine Erstattung in der Regelversorgung der GKV scheitert bislang an der mangelnden - wissenschaftlich geprüften - Evidenz der Therapie mit Cannabis als Pflanze, auch wenn wir aus vielen Zuschriften und Gesprächen wissen, dass die Patienten eine deutliche Verbesserung ihrer Leidens beschreiben. Ein Erstattungstatbestand im SGB V sollte mit einer begleitenden Forschung verknüpft werden, um insbesondere zu klären, für welche Indikationen zumindest gewisse Wirksamkeitsnachweise vorliegen. Dies wird zur Zeit geprüft, und deshalb kann ich Ihnen noch keinen genauen Zeitpunkt einer Umsetzung nennen. Ich möchte aber, dass in spätestens 2016 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler