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Marlene Mortler
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Frage von Gabriele G. •

Frage an Marlene Mortler von Gabriele G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler

Sie haben in bisherigen Antworten angemerkt, „ dass in der maßgeblichen Drogenkonvention der Vereinten Nationen (VN), dem Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von 1961, sich 184 Staaten, darunter Deutschland, verpflichtet haben, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu MEDIZINISCHEN oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen.“

Wie Sie wissen, besteht der einzige legale Weg Cannabis als Medikament zu verwenden für austherapierte Patienten darin, mit einer Ausnahmegenehmigung des BfArM Cannabis aus Holland zu importieren. Der Großteil der Patienten ist aber finanziell nicht in der Lage, diesen Cannabis auch zu zahlen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2005 festgestellt (BVerwG 3 C 17.04) : "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt."

In einem in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest (OVG NRW 13 A 414/11) stellte auch das Oberverwaltungsgericht Münster fest : "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die – im Ermessen des BfArM stehende – Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Bislang wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis ist aber rechtswidrig, erklärte das Gericht.

Wie gedenken Sie, die tatsächliche medizinische Versorgung von Patienten mit Cannabis zukünftig zu gestalten? Werden Sie sich für eine Cannabisagentur und die staatliche Regulierung von medizinischem Cannabis, die Kostenübernahme durch Krankenkassen oder den Eigenanbau durch Patienten einsetzen ? Oder werden Sie wie Ihre Vorgängerinnen das Elend dieser Patienten weiterhin ignorieren und Schwerkranke weiterhin zu jahrelangen Gerichtsverfahren zur Erlangung ihrer Grundrechte zwingen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vielen Dank für Ihre Email über Abgeordnetenwatch. Da mich sehr viele Anfragen erreichen, war es mir leider nicht möglich, Ihnen zeitnah zu antworten.

Es wird keinesfalls außer Acht gelassen, dass Cannabis neben gesundheitlichen Risiken beim Konsum durchaus auch positive Eigenschaften und Nutzen in der medizinischen Anwendung hat.

Ein Beispiel: Cannabishaltige Arzneimittel können schwerkranken Menschen helfen. Aus genau diesem Grund hat diese Bundesregierung erstmals die Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel als eine weitere Therapieoption für einen begrenzten Kreis schwerkranker Patienten ermöglicht. Ich setze mich dafür ein, dass cannabinoidhaltige Medikamente für eine größere Zahl von schwerkranken Patienten zur Verfügung stehen, denen mit anderen schmerzlindernden Medikamenten nicht geholfen werden kann.

Eine automatische Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es für Patienten hierfür nicht, auch wenn sie über eine Erlaubnis zum Erwerb von Medizinalhanf zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie verfügen. Das liegt daran, dass Medizinalhanf weder ein zugelassenes Arzneimittel noch ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ist.

Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung können die Krankenkassen die Behandlungskosten für Cannabis als Medizin jedoch übernehmen. Die Prüfung erfolgt über die medizinischen Dienste der jeweiligen Krankenkasse in eigener Zuständigkeit. Uns ist die von Ihnen geschilderte Problematik bekannt und wir prüfen zur Zeit im Gesundheitsministerium, wie die Situation für die Betroffenen verbessert werden kann. Dies ist jedoch aus den beschriebenden Gründen sehr schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler