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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Axel J. •

Frage an Marlene Mortler von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler,
zu Ihrer Berufung in das Amt der Bundesdrogenbeauftragten meine Glückwünsche.

Angesichts der Ereignisse in Uruguay so wie in den US-Bundesstaaten Washington und Colorado habe ich im Hinblick auf die Haltung der Bundesregierung, Deutschland könne in Sachen Cannabis(- Entkriminalisierung) nicht einseitig gegen bestehende Internationale Drogen- und Suchtstoff-Schutzabkommen verstoßen, die Frage an Sie, was vergleichsweise am erlaubten Marihuana-Bezug und -konsum in Uruguay, Washington und Colarado so gesund, wirtschaftlich und offenbar gesellschaftlich gewollt ist, hierzulande aber absolut konträr als gesunheitsgefährdend, strafwürdig und gesellschaftlich inakzeptabel eingeschätzt und geradezu stigmatisiert wird.

Werden Sie sich als Bundesdrogenbeauftragte ggfs. für Sanktionen gegen die USA aussprechen wegen deren Ausscheren aus internationalen Vereinbarungen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Junker,

für Ihre Glückwünsche zu meiner Ernennung zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung danke ich Ihnen.

Für mich steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Daher von mir ein "Nein" zur Legalisierung von Cannabis. Die Freigabe wäre ein falsches Signal, denn vor allem für junge Menschen bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken durch Cannabiskonsum. Die Bundesregierung hält diese für zu groß, als dass eine Legalisierung zu verantworten wäre. Ein regelmäßiger Konsum von Cannabis führt teilweise zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bis hin zu Psychosen und einer Abhängigkeit. Daher ist nicht die Legalisierung der richtige Weg, sondern gute Aufklärungsarbeit.

Zu den internationalen Entwicklungen möchte ich anmerken, dass in der maßgeblichen Drogenkonvention der Vereinten Nationen (VN), dem Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von 1961, sich 184 Staaten, darunter Deutschland, verpflichtet haben, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen. Der Grund ist vor allem, dass der Missbrauch von Drogen wie Cannabis gesundheitsgefährdend ist.

Zwar ist die Häufigkeit des Cannabiskonsums in der 12- bis 17-jährigen Bevölkerung seit 2006 stark gesunken, die Zahl der Personen, die Cannabis missbräuchlich oder abhängig konsumieren, ist aber weitgehend stabil geblieben und liegt 2012 nach dem aktuellen Epidemiologische Suchtsurvey in Deutschland bei 458.000 der 18- bis 65-Jährigen. Auch die Zahlen der Deutschen Suchthilfestatistik belegen, dass über 58% der Menschen, die 2012 erstmals eine ambulante Suchtberatungsstelle aufsuchten, die Hauptdiagnose "Schädlicher Gebrauch bzw. Abhängigkeit von Cannabis" erhielten. Diese Zahlen sprechen für sich. Sie belegen die potentielle Gesundheitsgefährdung durch den Konsum von Cannabis. Als Drogenbeauftragte ist es mir deshalb wichtig, den Missbrauch von Drogen wie Cannabis zu verhindern. Auch bei einer Legalisierung bestünden die gesundheitlichen Probleme fort.

Die Bundesregierung verfolgt den in ihrer Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik angelegten Ansatz, der auf Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität basiert. Diese Nationale Strategie stellt den Menschen in den Mittelpunkt, integriert Elemente der Gesund¬heitspolitik, Sozialpolitik, Strafverfolgung und Entwicklungspolitik zu einem schlüssigen Gesamt¬konzept und orientiert sich an den jeweiligen Lebenswelten der betroffenen Menschen. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der VN-Suchtstoffkommission, der aktuellen EU-Drogenstrategie und deren Drogenaktionsplan.

Daher teile ich auch die kritische Einschätzung der im Drogenbereich maßgeblichen VN-Institutionen (UNODC, INCB) zur Legalisierung von Cannabis in Uruguay: Sie haben die Beschlüsse in Uruguay zur Freigabe von Cannabis deutlich missbilligt und Uruguay aufgefordert, sich weiterhin an die Vorgaben des VN-Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 zu halten.

Gleiches gilt für die neuen Cannabis-Gesetze in US-Bundesstaaten Colorado und Washington State. Dazu hat das INCB der VN festgestellt, dass sie die Verpflichtungen der USA aus obigem Einheitsabkommen verletzen. Dies hat der INCB-Präsident allen Staaten verdeutlicht. Zudem hat das US-Amerikanische Justizministerium im August 2013 klargestellt, dass der Anbau, der Verkauf und der Besitz jeglicher Mengen von Marihuana - auch nach den Änderungen in den Bundesstaaten - nach US-Amerikanischem Bundesrecht illegal bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler