Frage an Marlene Mortler von Johannes B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mortler,
die derzeit laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA werden es aller Wahrscheinlichkeit ermöglichen, dass minderwertige, gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in Deutschland verkauft werden können, sollten diese Produkte nicht entsprechend gekennzeichnet sein kann also wie Sie es ausdrücken von einem bewussten Kaufverhalten der Bürgerinnen und Bürger keine Rede sein, es ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Auf die ohnehin schon laschen Regelungen bei der Kennzeichungspflicht von etwa Geschmacksverstärkern und anderen chemischen Zusatzstoffen möchte ich hier gar nicht weiter eingehen.
FRAGE:
Werden Sie sich für eine entsprechende Kennzeichnungspflicht bei tierischen Produkten, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, einsetzen?
Ich hoffe sehr, da die Bemühungen unserer bayrischen Bürger Gentechnik aus unserem Land zu verbannen sonst umsonst gewesen wären.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Bayer
Sehr geehrter Herr Bayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2014, in dem Sie zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Stellung nehmen.
In Ihrem Schreiben kritisieren Sie die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP). Sie befürchten, dass es im Zusammenhang mit der THIP zu einer Vertiefung des Standortwettbewerbs, einer Verringerung demokratischer Gestaltungsmöglichkeiten und zu einem Abbau sozialer und ökologischer Standards kommt.
Diese Befürchtungen teile ich. Die Vereinigten Staaten sind zwar Deutschlands wichtigster Freund und Partner außerhalb Europas. Für mich und die CSU ist und bleibt die gute Beziehung zu den Vereinigten Staaten ein Grundpfeiler der deutschen auswärtigen Politik. Durch den Abbau von Handelsabkommen haben wir auch die Chance, die nordatlantische Partnerschaft weiter zu festigen und mehr Wachstum und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks zu schaffen. Diese Chance birgt aber auch Risiken, die ich in Gesprächen auch immer wieder deutlich mache!
Die Vorteile:
Ein solches Abkommen würde Importwaren verbilligen und zugleich neue Arbeitsplätze für hochqualifizierte Arbeitnehmer in der deutschen Exportindustrie schaffen. Zudem würde die THIP die beiden größten westlichen Demokratien im weltweiten Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften stärken. Nur eine Einigung von EU und den Vereinigten Staaten könnte auch verhindern, dass andere Volkswirtschaften, wie etwa China, der Welt ihre Standards aufzwingen.
Soweit Sie das Verfahren als undemokratisch und unausgeglichen kritisieren, folgendes: Die europäischen Verträge sehen für Handelsabkommen aus guten Gründen der Praktikabilität keine Verhandlungsführung durch das Europäische Parlament oder die 28 nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten vor. Nichtdestotrotz ist natürlich eine enge Einbindung der Parlamente – ebenso wie der verschiedenen Verbände und Nichtregierungsorganisationen – in den Prozess im ureigenen Interesse der Verhandlungsführer. Ein breiter Dialog bereits während der Verhandlungen ist von essentieller Bedeutung für die Erfolgschancen des Abkommens, da die Parlamente letztlich das ausgehandelte Abkommen billigen müssen.
Was Ihre übrigen Bedenken angeht, kann ich Ihnen versichern, dass ich mich im Sinne der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages für den Schutz der von Ihnen genannten Aspekte einsetzen werde. Im Koalitionsvertrag haben CSU, CDU und SPD den Willen betont, die Verhandlungen über THIP
„erfolgreich zum Abschluss zu führen, ohne im Vertrag parlamentarische Kontrolle und gerichtlichen Schutz in Frage zu stellen. Unser Ziel ist dabei, bestehende Hindernisse in den transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen so umfassend wie möglich abzubauen. Die Zulassung begründeter Ausnahmen muss für jede Vertragspartei Teil des Abkommens sein. Wir werden auf die Sicherung der Schutzstandards der Europäischen Union insbesondere im Bereich des Datenschutzes, der europäischen Sozial-, Umwelt- und Lebensmittelstandards sowie auf den Schutz von Verbraucherrechten und öffentlicher Daseinsvorsorge sowie von Kultur und Medien Wert legen.“
An anderer Stelle wird zudem gesondert hervorgehoben, dass
„bei EU-Handelsabkommen […] die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berücksichtigt werden [soll], damit der Freihandel nicht zum Einfallstor für Lohn- und Sozialdumping wird.“
Die Sorgen der Menschen angesichts des unkontrollierten staatlichen Zugriffs auf ihre Kommunikation nehme ich sehr ernst. Die EU muss daher mit den USA auch über den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre sowie des geistigen Eigentums sprechen und dies in einer rechtlich bindenden Form festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler